Die Reisegepäckversicherung ist ganz ohne Zweifel eine sehr sinnvolle und wertvolle Versicherung, wenn man jedoch bei einer zu teuren Gesellschaft versichert ist oder einen Vertrag mit eher schlechten Leistungen hat, kann es durchaus sinnvoll sein, den Vertrag bei seiner alten Versicherung zu kündigen und bei einer neuen Versicherung einen neuen Vertrag abzuschließen. Ebenso wie eine Veranstaltungshaftpflicht bei der AXA muss natürlich aber auch eine bestehende Reisegepäckversicherung ordentlich gekündigt werden. Wir zeigen wie es richtig geht.
Fristen und Laufzeiten
- Wer seine bestehende Reisegepäckversicherung kündigen möchte, muss zunächst einmal wissen, wie lange genau die Laufzeit ist
- Die Laufzeit findet sich stets im Versicherungsschein, in der Regel dem ersten Dokument, dass man von seiner Versicherung erhalten hat
- Bei einer Kündigung muss diese stets mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit erfolgen
- Wenn die Laufzeit länger als drei Jahre ist, kann der Vertrag bereits nach drei Jahren beendet werden
Kündigungsformalitäten
- Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen
- Die Kündigung kann formlos erfolgen
- In jedem Fall sollte man per Fax oder Einschreiben kündigen – dann hat man einen Nachweis
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Um schnell und einfach eine passende Reisegepäckversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden, haben wir Ihnen an dieser Stelle einen Reisegepäckversicherungen Rechner zusammengestellt. Mit einem Klick auf den blauen Button gelangen sie direkt zum Rechner.
Bei der Kündigung einer Reisegepäckversicherung gilt es, die zu kündigende Versicherung nach der Art ihrer Gültigkeitsdauer einzuteilen. Im Bereich der Gepäckversicherung unterscheidet man die Jahresversicherung und die Einzelpolice für eine Reise. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um eine Reisegepäckversicherung für Geschäfts- und Dienstreisen oder um eine Gepäckversicherung für Urlaubsreisen handelt. Auch die Sonderformen der Reisegepäckversicherung für Work and Travel, Langzeitreisen und Auslandssemester entfallen in den Bereich der Einzelpolicen, welche für eine einzelne Reise abgeschlossen werden.
Kündigen der Einzelpolice einer Gepäckversicherung
Wer eine Pauschalreise bucht und eine vom Reiseveranstalter angebotene Gepäckversicherung in Anspruch nimmt, braucht diese nicht gesondert kündigen. Der Versicherungsschutz erlischt dann automatisch mit der Rückreise, also mit der Beendigung der gebuchten Reise. Die Einzelpolice ist stets nur für eine einzige Reise bis zu einer festgelegten Höchstdauer ausgelegt. Ist die Reise beendet oder die Höchstreisedauer überschritten erlischt der Versicherungsschutz automatisch und die Versicherungspolice gilt als erledigt. Dieses gilt auch dann, wenn eine Gepäckversicherung in Verbindung mit einem Mietwagen abgeschlossen wird. Sobald der Mietwagen an die Autovermietung übergeben wird und dies abgezeichnet ist, erlischt auch die mit dem Fahrzeug verbundene Reisgepäckversicherung.
Kündigen der Reisegepäckversicherung als Jahrespolice
Für die Kündigung einer Reisgepäckversicherung mit einer Laufzeit von 365 Tagen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Ob die Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist während der Laufzeit möglich ist, wird von der Versicherungsgesellschaft festgelegt. Dies ist ein Bestandteil der Versicherungsbedingungen, welche dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsvertrag ausgehändigt werden. Unter Umständen kann hier auch die Klausel enthalten sein, dass sich die Jahrespolice um weitere 365 Tage verlängert, wenn keine rechtzeitige und fristgerechte Kündigung erfolgt.
Kündigen unter Wahrung der Schriftform
Die Kündigung einer Einzelpolice oder einer Jahrespolice kann durch den Versicherungsnehmer nur schriftlich erfolgen. Hierbei kann der Versicherungsnehmer selbst ein geeignetes Schreiben aufsetzen oder auf eine Vorlage zur Kündigung von Reiseversicherungen und Reisegepäckversicherungen zurückgreifen. Vorlagen hierfür stehen im Internet zur Verfügung und gewährleisten es, dass alle nötigen Bestandteile im Schreiben enthalten sind. Wer keine Vorlage nutzt und die von der Versicherung festgelegte Kündigungsfrist nicht kennt, sollte stets den Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder Termin“ nutzen. Zudem sollte der Versicherungsnehmer in seinem Schreiben immer um eine Eingangsbestätigung und eine Bestätigung der Kündigung zum möglichen Termin bitten. Eine Kündigung per Email oder gar telefonisch wird nicht akzeptiert. Das Kündigungsschreiben muss vom Versicherungsnehmer immer eigenhändig unterschrieben werden, um anerkannt zu werden.