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Gepäckversicherung – Die wichtigsten Infos im Überblick

Eine Reisegepäckversicherung ist bei jeder Reise sinnvoll, denn kommt es zu Beschädigungen oder Verlust von Gepäckstücken ist dies nicht nur ärgerlich und unangenehm. Gepäckschäden verursachen auch zusätzliche Kosten, für die eine Reisegepäckversicherung im Schadenfall die Haftung übernimmt.

Reisegepäckversicherung schütz bei

  • Abhandenkommen oder Diebstahl des Gepäcks
  • Beschädigungen an Gepäckstücken
  • zu später Auslieferung des Reisegepäcks

zum Reisegepäck zählen

  • alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs
  • Mitbringsel und Andenken, die auf der Reise erworben wurden
  • je nach Tarif – Ein- und Ausschlüsse spezieller Gegenstände möglich (Sportgeräte, elektronische Geräte)

Erstattung im Schadenfall

  • nach den, im Tarif festgelegten Versicherungssummen

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reisegepäckversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Doch die Angebote können unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen beinhalten. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner berechnen Sie die besten Reisegepäckversicherungen mit den günstigsten Prämien. Anschließend kann ein Onlinevertragsabschluss erfolgen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf unseren Vergleichsrechner.

 

Allgemeine Informationen + Tarifrechner

Würde man die Reisegepäckversicherung in ein Lexikon einsortieren, so würde sie einen Unterpunkt im Bereich der Reiseversicherungen darstellen. Während die Reisekrankenversicherung als Personenversicherung eingeordnet ist, stellt die Reisegepäckversicherung eine Sachversicherung dar. Zudem würde man im Eintrag in einem Lexikon die Unterscheidung zwischen einer Gepäckversicherung für private Personen und einer Transportversicherung für Unternehmen und Firmenkunden vorfinden. Überwiegend wird die Reisegepäckversicherung für Urlaubsreisen (z.B. Camper-Urlaub in Portugal) abgeschlossen. Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird. Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Diese Definition ist ausschlaggebend, wenn der Versicherungsfall eintritt und eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wird. Per Definition sind alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs als Reisegepäck eingeordnet. Hierzu zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert.

Braucht man eine Reise-Gepäckversicherung – Ja Nein?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein Nein zur Reisegepäckversicherung wird man nur selten hören, höchstens ein unentschlossenes Ja Nein, oder ein Jein. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Um sein mitgeführtes Gepäck umfassend zu versichern und diesen Schutz auch über die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes aufrecht zu erhalten, braucht man eine gesonderte Reisgepäckversicherung. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Was sind die Leistungen einer Reise-Gepäckversicherung?

Die Leistungen einer Reisegepäckversicherung umfassen die Erstattung einer vereinbarten Versicherungssumme sowie die Schadensregulierung im Umfang des vereinbarten Betrages. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann an den Versicherungsnehmer bezahlt, wenn dieser eine Schadensmeldung an den Versicherer richtet. Hierbei ist der Versicherungsnehmer in der Nachweispflicht. Entsprechend muss eine erste Meldung bereits am Flughafen oder bei einer geeigneten Stelle im Reiseland erfolgen. Die dann erhaltene Meldebestätigung wird bei der Versicherungsgesellschaft vorgelegt und erfüllt die Nachweispflicht. Der Versicherungsschutz der Gepäckversicherung umfasst Beschädigungen, den Verlust, die vollständige Zerstörung und die verspätete Auslieferung des Gepäcks. Erfolgt keine fristgerechte Auslieferung der Gepäckstücke bei der Ankunft des Reisenden, kann dieser bis zur vereinbarten Höhe Ersatzkäufe tätigen. Die Auslagen für die Wiederbeschaffung der benötigten Gegenstände werden vorab vom Reisenden getragen. Nach der Rückkehr können diese Auslagen anhand von Kaufabrechnungen bei der Versicherung geltend gemacht werden. Als verspätete Auslieferung gilt in der Regel der Zeitraum von mehr als 24 Stunden nach der Ankunft des Reisenden und dessen Angehörigen. Anbieterabhängig wird beschädigtes oder verlorenes Gepäck und die darin mitgeführten Gegenstände entweder zum Zeitwert oder zum Neuwert versichert. Dies wird beim Abschluss der Police vertraglich geregelt. Erfolgt die Versicherungsleistung zum Neuwert des Gegenstandes, muss ein entsprechender Beleg über die Anschaffungskosten vorgelegt werden. Der Diebstahl von Gepäck und der darin enthaltenen Gegenstände ist nur bedingt über die Reisegepäckversicherung abgedeckt. Erfolgt ein Diebstahl aus einem geschlossenen Hotelzimmer oder aus dem Safe deckt unter Umständen die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Dies ist vom Geltungsbereich der Versicherung abhängig. Ist diese auf den innerdeutschen Raum beschränkt, erfolgt keine Leistung für einen Schadensfall während des Auslandsaufenthalts.

Nützliche Tipps und Hinweise zur Reise-Gepäckversicherung

Aufgrund der Vielzahl der Versicherungsanbieter und der unterschiedlichen Gestaltung der Versicherungsbedingungen ist ein Vergleich im Vorfeld dringend notwendig. Ein Vergleichsrechner und der damit mögliche direkte Vergleich erweist sich hier als nützlich. Auch Tipps von Freunden und Bekannten können bei der Auswahl des richtigen Versicherungsunternehmens nützlich sein. Bei der Suche nach der geeigneten Police ist es zudem sinnvoll, nicht nur eine Einmalpolice in Erwägung zu ziehen. Viele Versicherungsanbieter offerieren eine Jahrespolice. Diese ist dann mit einer Versicherungsdauer von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn ausgestattet. Während dieses Zeitraums sind alle vom Reisenden angetretenen Reisen in vollem Umfang versichert. Ob der Abschluss einer Jahrespolice sinnvoll ist, hängt vom Reiseverhalten und der Reisehäufigkeit ab. Wer mehrere Urlaubsreisen oder kurze Auslandsaufenthalte im Jahre plant, sollte sich mit den Leistungen aus einer Jahrespolice befassen. Auch für Langzeitreisende oder Teilnehmer an einem Austauschprogram ist es notwendig, eine Versicherung für das mitgeführte Gepäck abzuschließen. Insbesondere Langzeitreisende können ihren Versicherungsbedarf nicht mit jeder angebotenen Police decken. Beinahe jede Einzel – und Jahrespolice ist mit einer Befristung für die einzelne Reise ausgestattet. Der Versicherer legt einen Zeitraum fest, welcher bei der Einzelreise nicht überschritten werden darf. Für einen längeren Reisezeitraum besteht dann kein ausreichender Versicherungsschutz mehr und im Schadensfall erfolgen keine Leistungen durch den Versicherer. Hierfür haben die Versicherungsgesellschaften Sonderpolicen im Angebot, welche auch einen längerfristigen Auslandsaufenthalt ausreichend decken. Beim Abschluss der Versicherung gilt es zu prüfen, ob die vertraglich vereinbarten Leistungen auch in dem gewünschten Reiseland Bestand haben. Auch wenn die Versicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich angeboten wird, kann der Ausschluss von einzelnen Ländern erfolgen. Die USA, Kanada und Australien sind nicht in jeder angebotenen Reisegepäckversicherung als Geltungsland enthalten. Wer sich während seines Auslandsaufenthaltes auf offiziellen Zelt- und Campingplatzen aufhält, für den lohnt sich eine Versicherung mit Campingdeckung. Diese ist nicht als Standardleistung im Umfang der Reisegepäckversicherung enthalten und kann meist optional hinzugefügt werden. Als sinnvoll erweis sich häufig auch die Inanspruchnahme eines Versicherungspakets. Diese werden von Versicherungsgesellschaften mit verschiedenen Optionen angeboten. In der Regel bildet eine Auslandskrankenversicherung die Basis. Als zusätzliche Leistungen können dann eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reiseabbruchsversicherung und eine Reisegepäckversicherung hinzugefügt werden. Der Inhalt eines Versicherungspaketes besteht dann aus allen benötigten Reiseversicherungen und lohnt sich doppelt. Der Versicherungsbeitrag für ein Reiseversicherungspaket liegt zudem meist unter der Summe der einzeln angebotenen Policen für die nötigen Versicherungen. Generell gilt es vor jeder Unterzeichnung der Police genau zu prüfen, was ist in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen und was nicht. Denn nicht jeder mitgeführte Gegenstand wird von der Versicherung auch als persönlicher Bedarf für den Urlaub angesehen und ist dann unter Umständen nicht in der Versicherungsleistung enthalten.

Besonderer Tipp: 

Gerade bei längeren Auslandaufenthalte lohnt es sich, eine Reisekreditkarte ohne Auslandsgebühr zu beantragen. Je nach Anbieter kann man in nahezu jedem Land kostenlos Geld abheben.

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Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

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