Wenn man viel auf Reisen geht oder gar eine ganze Zeit im Ausland lebt (zum Beispiel weil er ein Auslandssemester macht), ist eine Reisegepäckversicherung in vielen Fällen ein unerlässlicher Begleiter. Nur mit einer Reiseversicherung ist es möglich, sein Hab und Gut, seinen Hausrat, auch auf Reisen effektiv zu schützen. Was aber muss eine gute Reisegepäckversicherung leisten und woher weiß ich, welcher Anbieter den besten Tarif für meine Bedürfnisse hat.
Die wichtigsten Leistungen einer Reisegepäckversicherung
- Eine gute Reisegepäckversicherung wird stets durch den Baustein „Reiserücktrittsversicherung“ ergänzt
- Die Reisegepäckversicherung sollte immer eine Allgefahrendeckung sein, d.h. dass das Gepäck auch in der Obhut eines Beförderungsunternehmens versichert ist
- Es sollte auch dann eine Entschädigung erfolgen, wenn das Gepäck lediglich verspätet ausgeliefert wird
- Versicherung gegen Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl
Den günstigsten Anbieter finden
- Ein Tarifrechner für Reisegepäckversicherungen hilft, den günstigsten Tarif zu finden
- Der Tarifrechner benennt stets verschiedene Angebote und unterstützt somit Vergleiche
- Hat man sich entschieden, kann man den gewünschten Vertrag direkt aus dem Vergleich heraus beantragen
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Weil wir immer wieder darum gebeten wurden, haben wir im Folgenden einen Tarifrechner für Sie zusammengestellt. Ein Klick auf den blauen Button reicht aus, sie werden dann direkt zu dem Vergleichsrechner weitergeleitet.
Wer davon ausgeht, dass eine vorhandene Hausratversicherung beim Auslandsaufenthalt einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet, irrt sich in den meisten Fällen. Zudem gehen viele Reisende davon aus, dass ihr Gepäck über die Fluggesellschaft ausreichend versichert ist. Auch dies ist als Irrtum einzustufen, da die im Flugpreis enthaltene Gepäckversicherung in der Regel nicht den Wert des beförderten Gepäcks decken kann. Die Fluggesellschaft ist durch die Montrealer Konvention zu einer Ersatzleistung verpflichtet. Die Höhe für die enthaltene Gepäckversicherung ist klar definiert. Hier ist nicht der Wert der mitgeführten Gegenstände ausschlaggebend, sondern das Gewicht des Reisgepäcks. Wer also auf die umfassende Absicherung seines Reisegepäcks während der Beförderung und auch während dem Aufenthalt im Ausland Wert legt, sollte vor Reiseantritt eine entsprechende Gepäckversicherung abschließen. Versicherungsgesellschaften bieten die Reisgepäckversicherung für praktische jede Form der Auslandsreise an. Die Reisegepäckversicherung ist für einen kurzen Urlaubsaufenthalt ebenso erhältlich wie für Langzeitreisen in verschiedene Länder oder einen Work and Travel Aufenthalt. Nicht immer benötigt der Reisende eine Einzelpolice für die Gepäckversicherung. Unter Umständen kann die Reisegepäckversicherung durch eine Kreditkartenzahlung oder durch die Anmietung eines Fahrzeuges im Ausland bereits vorhanden sein.
Kreditkartenzahlung im Ausland
Häufig bieten Kreditkartengesellschaften auch eine Vielzahl von Versicherungen mit ihren ausgegebenen Kreditkarten an. Diese sind dann abhängig vom Status des Kreditkarteninhabers. Welche Versicherungen durch den Einsatz der Kreditkarte und durch die geforderten Gebühren für die Kartenausgabe enthalten sind, ist anbieterabhängig. Häufig besteht eine Gepäckversicherung, wenn der Reisende die Zahlung für die gebuchte Reise über die Kreditkarte leistet. Eine Kreditkartenzahlung im Ausland ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Versicherungsschutz. Eine nachträgliche Zubuchung der Reisegepäckversicherung durch eine Kartenzahlung während der Reise ist nicht möglich.
Versicherungsschutz im Ausland
Die Reisgepäckversicherung bietet dem Reisenden genau den Schutz während dem Aufenthalt im Ausland, den die übliche Hausratversicherung nicht abdecken kann. Die Gepäckversicherung bietet einen umfassenden Schutz für das mitgeführte Reisegepäck. Die darin enthaltenen Gegenstände sind gegen Beschädigung, Diebstahl und Zerstörung abgesichert. Auch im Ausland erworbene Gegenstände und Andenken fallen in den Versicherungsumfang der abgeschlossenen Reisgepäckversicherung. Alle gekauften Gegenstände sind dann auch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Nicht in der Gepäckversicherung enthalten sind generell mitgeführtes Bargeld und Schecks. Für Geschäftsreisen gibt es Sondertarife, die dann auch einen Teil des verlorenen Bargelds oder die Kosten für die Beschaffung von Ersatzkreditkarten decken. Im Ausland mitgeführte Gegenstände sind über die Gepäckversicherung nur gegen Beschädigung und Verlust versichert, wenn sie für den privaten Gebrauch verwendet werden. Einige Gesellschaften akzeptieren auch das Mitführen eines Notebooks und versichern dieses während der Reise.