Bei der Planung einer Thailandreise sollte neben dem benötigten Versicherungsschutz für die Reiseteilnehmer auch an einen Versicherungsschutz für das Reisegepäck gedacht werden. Diesen bietet eine Reisegepäckversicherung, die entweder als Einzelversicherung oder als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes abgeschlossen werden kann.
Gepäckversicherung für Thailand
- muss einen weltweiten Versicherungsschutz bieten
- Versicherungsschutz während Hin- und Rückreise und für die gesamte Dauer des Aufenthaltes
Reisegepäckversicherung schützt
- bei Beschädigung des Reisegepäcks
- bei Abhandenkommen des Reisegepäcks
- bei einigen Tarifen Einschluss spezieller Gepäckstücke möglich (Sportausrüstungen)
Abschlussvarianten
- Einmalpolice für eine spezielle Reise (Reisedauer je nach Tarif unterschiedlich)
- als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes
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Eine Reisegepäckversicherung sollte bei keiner Reise fehlen. Vor Abschluss einer Versicherung ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Unser seiteninterner Tarifrechner ermittelt die besten Reisegepäckversicherungen für Sie. Nach dem Vergleich kann eine Reisegepäckversicherung online abgeschlossen werden. Um auf den Vergleichsrechner zu gelangen, nutzen Sie bitte das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.
Wer eine Urlaubsreise nach Thailand antritt, benötigt den umfassenden Versicherungsschutz in mehrfacher Hinsicht. Der Reisende selbst muss sich mit einer passenden Krankenversicherung für den Krankheitsfall und für den Rücktransport von Thailand in sein Heimatland absichern. Beide Gegebenheiten sind über die herkömmliche Krankenversicherung nicht abgesichert und verursachen bei einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz immense Kosten für den Reisenden. Doch nicht nur der Reisende selbst benötigt bei der Reise nach Thailand die passende Versicherung.
Einzelpolice oder Versicherungspaket
Auch das mitgeführte Reisegepäck und darin enthaltene Gegenstände sollten bestmöglich vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl versichert sein. Insbesondere die landestypische Hektik und die vollgedrängten Märkte in Thailand führen häufig zum Verlust von Wertgegenständen. Für diesen Fall ist eine Reisegepäckversicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich die passende Wahl. Eine Gepäckversicherung für Thailand kann über anbietende Versicherungsgesellschaft als Einzelpolice oder in einem umfangreichen Reiseversicherungspaket abgeschlossen werden. Versicherungspakete enthalten anbieterabhängig eine Reiserücktrittsversicherung, eine weltweit gültige Krankenversicherung und eine Reisegepäckversicherung für die gesamte Dauer der Reise nach Thailand.
Versicherungsumfang
Die Gepäckversicherung für Thailand wird von der Versicherungsgesellschaft für die Dauer des Aufenthaltes einschließlich Hinreise und Rückreise angeboten. Hierbei gilt es für den Reisenden zu beachten, ob eine Höchstdauer für die Reise eingehalten werden muss. Versicherungsgesellschaften setzten hier zwischen 30 und 45 für die einzelne Reise kann. Für einen längeren Aufenthalt bietet unter anderem die ERV auch eine Gepäckversicherung für Langezeitreisende an. Im Versicherungsumfang einer weltweit gültigen Reisegepäckversicherung ist auch der Diebstahl von Gepäck oder enthaltenen Gegenständen vor Ort enthalten. Auch die Anreise ist mit der Gepäckversicherung ausreichend gedeckt. Geht das Gepäck auf dem Transportweg verloren oder wird beschädigt, erfolgt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Schadensregulierung. Namenhafte Versicherungsgesellschaften stehen dem Versicherungsnehmer rund um die Uhr über eine kostenfreie Notfallnummer zur Verfügung. Die Reisegepäckversicherung trägt entstehende Kosten, wenn sich der Reisende bei der Ankunft in Thailand um den Ersatz von Gegenständen des persönlichen Bedarfs bemühen muss. In der Versicherungsleistung sind dann notwendige Ersatzkäufe bis zu einer festgelegten Höhe enthalten. Diese werden dann nach der Rückkehr über die Schadensmeldung an die Versicherung reguliert. Der Versicherungsnehmer muss bei jeder verfügbaren Gepäckversicherung erst einmal in Vorleistung gehen, da keine Versicherungsgesellschaft einen Vorschuss offeriert. Mitgeführtes Bargeld oder Schecks sind generell in den angebotenen Versicherungen nicht abgesichert. Gegen einen erhöhten Beitrag akzeptieren vereinzelte Versicherungsgesellschaften auch hier eine anteilige Deckung. Geschäftsreisende können auf gesonderte Versicherungstarife zurückgreifen, die dann auch hier eine entsprechende Leistung enthalten.