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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für die Türkei – Übersicht

Wenn man sich in den eigenen vier Wänden befindet, dann ist das eigene Hab und Gut stets gut abgesichert und geschützt – zumeist mit einer Hausratversicherung. Was aber passiert eigentlich, wenn man sich auf Reisen befindet, z.B. auf einer Flugreise nach Polen oder in die Türkei? Ist der Hausrat eigentlich auch auf Reisen durch die Hausratversicherung versichert? Nein, das ist er nicht – zu diesem Zweck wird eine so genannte Reisegepäckversicherung benötigt.

Hausrat auf Reisen effektiv schützen

  • Eine Reisegepäckversicherung wird stets als Allgefahrendeckung angeboten
  • Neben dem Transport ist also auch die Aufbewahrung bei einem Beförderungsunternehmen oder im Hotel versichert
  • Sämtliche auf Reisen mitgeführten Gegenstände sind versichert
  • Auch Elektronik kann im Rahmen einer Reisegepäckversicherung versichert werden

Der Schutz im Detail

  • Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Sturm, Hagel und Gewitter
  • Schutz besteht auch bei Feuer, Blitzschlag oder Explosion
  • Auch Diebstahl und Raub sind versichert
  • Höhere Gewalt
  • Mut- und böswillige Beschädigungen durch fremde Personen
  • Bestimmungswidrig einwirkendes Wasser

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Da nicht jeder Versicherer gute Angebote für Reisegepäckversicherungen hat, haben wir Ihnen hier einen Reisegepäckversicherungen Tarifrechner hinterlegt. Mit ihm finden Sie schnell und einfach die günstigsten Anbieter für Reisegepäckversicherungen. Klicken Sie einfach auf den blauen Button und Sie werden direkt weitergeleitet.

 


 

Urlaubsreisen in die Türkei werden meist als pauschale Reisen mit einem Reiseveranstalter gebucht. Auch die gesonderte Buchung von Flugreise und Hotel am Zielort ist möglich. Wer seine Reise über den Reiseveranstalter bucht, hat die Möglichkeit eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Diese kann dann entweder mit einer Gepäckversicherung erweitert werden oder beinhaltet diese bereits. Der gesonderte Abschluss für eine Gepäckversicherung über den Reiseveranstalter ist in der Regel nicht möglich. Die Reisegepäckversicherung kann dann nur als erweiterte Versicherungsleistung eingeschlossen werden und sichert die gesamte Dauer des Aufenthalts in der Türkei ab. Wird die Reisgepäckversicherung im Rahmen der Reisebuchung abgeschlossen, so umfasst diese das gesamte Gepäck der Mitreisenden. Damit ist nicht nur der Versicherungsnehmer gegen den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck versichert, sondern alle Teilnehmer an der gebuchten Reise. Eine über den Reiseveranstalter abgeschlossene Gepäckversicherung für die Türkei bietet sich vor allem dann an, wenn es sich um einen Familienurlaub handelt. Denn dann ist das gesamte Reisegepäck aller mitreisenden Familienangehörigen in vollem Umfang durch die Gepäckversicherung gegen Schäden und Verlust versichert. Die von den Reiseveranstaltern angebotenen Versicherungen für das Reisgepäck sind über die Versicherungsbedingungen in ihrem Umfang nur gering eingeschränkt. In der Regel wird das Reisegepäck nicht mitversichert, wenn es während eines Bootausfluges oder Segeltörns mitgeführt wird. Ob Sportgeräte während der Urlaubsreise versichert sind, muss gesondert abgeklärt werden. Dies ist keine ständige Versicherungsleistung und wird von vielen Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen.

Aufenthalt in der Türkei

Sowohl die Gepäckversicherung des Reiseveranstalters als auch eine gesondert abgeschlossene Gepäckversicherung decken die gesamte Dauer der Reise ab. Hierbei sind die von der Versicherungsgesellschaft angegebenen Höchstgrenzen für eine einzelne Reise ausschlaggebend. Die Gepäckversicherung kann als europaweite oder weltweite Versicherungspolice abgeschlossen werden. Die Türkei als mögliches Reiseland wird von den Versicherungen nicht gesondert ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt unter Umständen für die USA oder Kanada. Eine Gepäckversicherung sichert den Reisenden auch während des Aufenthalts in der Türkei ab. Der Versicherungsschutz für mitgeführte Gegenstände ist dann gegeben, wenn diese im Hotel aufbewahrt werden. Hierbei muss der Versicherungsnehmer aber einen abgeschlossenen Safe nutzen, offen liegende Gegenstände sind im Fall von Verlust oder Diebstahl nicht versichert. Werden Wertgegenstände während dem Aufenthalt mitgeführt und benutzt, greift auch hier die Reisegepäckversicherung. In welchem Umfang eine Mitnahme nicht durch die Versicherung gedeckt wird, ist anbieterabhängig. Versicherungsgesellschaften behalten sich vor, bestimmte Wertgegenstände auszuschließen, wenn diese während der Reise in Benutzung sind.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich