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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Australien – Übersicht

Eine Reise nach Australien wird meist für einen längeren Aufenthalt geplant. Oftmals wird die Reise auch als Work and Travel Aufenthalt genutzt. Für Urlaubsreise und Work and Tavel Aufenthalt sollte eine Reisegepäckversicherung unbedingt vorhanden sein.

Reisegepäckversicherung für Australien

  • für reine Urlaubsreisen
  • für Work and Travel Aufenthalte

Reisegepäckversicherung für den Urlaub in Australien

  • weltweiter Geltungsbereich notwendig
  • Tarif passend zur Reisedauer wählen
  • während der Aufenthaltsdauer sollte Versicherungsschutz bestehen
  • Wertsachen bis zu einer vertraglich festgelegten Höhe sollten mitversichert sein

Reisegepäckversicherung für Work and Travel in Australien

  • Versicherung erfolgt über spezielle Tarife für Work and Travel Reisen
  • Wertsachen und elektronische Geräte sollten bis zu einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme mitversichert sein

Versicherungspaket

  • sinnvoll für Urlaub und Work and Travel

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Reisegepäckversicherungen enthalten je nach Tarif und Anbieter unterschiedliche Versicherungsleistungen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner zur Berechnung der besten Angebote sinnvoll. Im Anschluss an den Tarifvergleich kann für eine Versicherung online ein Vertrag abgeschlossen werden. Zum Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

 

 


 

Häufig ist die Reise nach Australien nicht nur als einfache Urlaubsreise geplant. Eine Vielzahl der Reisenden erkundet Australien in einen kombinierten Aufenthalt. Dieser wird dann als Work and Travel über ein darauf ausgelegtes Programm ermöglicht. Der Reisende kann das Land erkunden und gleichzeitig einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Eine Reisegepäckversicherung ist nicht nur für Urlaubsreisen, sondern vor allem auch für langfristige Reisen ratsam. Versicherungsgesellschaften bieten die Gepäckversicherung mit Sondertarifen an, wenn diese für einen Work and Travel Aufenthalt oder für die Teilnahme an einem Highschoolprogramm gewünscht wird.

Aufenthaltsdauer und kombinierte Versicherungen

Wer nur einen kurzen Aufenthalt plant, kann eine normale Reisegepäckversicherung mit einer festgelegten Höchstreisedauer in Anspruch nehmen. Wer dagegen für bis zu ein Jahr oder bis zu fünf Jahren in Australien reist und arbeitet, benötigt eine gesonderte Gepäckversicherung. Für beide Fälle bieten Versicherungsgesellschaften die Gepäckversicherung als Einzelpolice oder in Kombination mit weiteren Reiseversicherungen an. Diese Pakte enthalten dann eine notwendige Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittversicherung, eine Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Generell besteht für den Versicherungsnehmer eine Einsparmöglichkeit bei der Kombination mehrere benötigter Reiseversicherungen in einem Paket. Der Abschluss der Einzelpolicen verursacht in der Summe meist deutlich höhere Versicherungsbeiträge als ein Versicherungspaket mit einem vergleichbaren Versicherungsumfang. Wer eine Jahresversicherung mit weltweiter Gültigkeit hat, der kann diese auch für die Reise nach Australien problemlos beibehalten. Hierbei muss der Versicherungsnehmer aber die festgelegte Einzelreisedauer beachten. Die Versicherung hat zwar eine Laufzeit von 365 Tagen, die Dauer der angetretenen Reise darf aber nicht überschritten werden. Welche Dauer abgesichert ist, ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig. In der Regel wird eine Dauer von bis zu 45 Tagen für die einzelne Reise und auch für den Aufenthalt in Australien akzeptiert. Die Versicherungspakete der Versicherungsgesellschaften sind meist für langfristige Aufenthalte ausgelegt. Hier erfolgt die Berechnung des Versicherungsbeitrags häufig monatlich und ab einer bestimmten Reisedauer dann täglich.

Versicherungsschutz vor Ort

Wer für die Reise nach Australien eine Gepäckversicherung abschließt, ist auch während dem Aufenthalt entsprechend versichert. Das mitgeführte Reisgepäck wird durch den Versicherungsumfang gegen Beschädigungen und gegen den Verlust durch Diebstahl versichert. Dies gilt auch dann, wenn das Gepäck in einem abgeschlossenen Zimmer verwahrt wird. Die Hausratversicherung haftet bei einer Reise nach Australien nicht. Der Diebstahl von Gepäckstücken oder von enthaltenen Gegenständen während des Aufenthalts in Australien kann nur über eine Reisegepäckversicherung versichert werden. Wertgegenstände werden hier von der Versicherungsgesellschaft mit einer unterschiedlichen Versicherungsleistung belegt. Anbieterabhängig erfolgt die Schadensregulierung zum Zeitwert oder zum Nennwert. Die Ersatzleistung wird dann von der Versicherungsgesellschaft bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich