Eine Reisegepäckversicherung ist die einzige Möglichkeit, seinen Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch auf Reisen effektiv zu schützen. Nur mit einer Gepäckversicherung ist das eigene Hab und Gut gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlieren geschützt. Welche Leistungen aber sind in jeder Reisegepäckversicherung enthalten und welche Leistungen sind etwas Besonderes? Bin ich z.B. auch dann versichert, wenn ich im Zelt übernachte?
Der Basis-Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung
- Schutz auch bei zu später Auslieferung des Reisegepäcks (Ersatzbesorgungen)
- Versicherungsschutz bei Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Explosion
- Schutz auch bei Diebstahl und Raub
Mehrleistungen
- Mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen
- Schutz bei Schäden durch höhere Gewalt
- Versicherungsschutz bei Verlieren des Reisegepäcks
- Schutz auch am Heimatort (Domizilschutz)
- Schutz auch auf Zeltreisen (Gepäck muss stets verschlossen sein, z.B. im Pkw)
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Um Preise und Leistungen der Anbieter besser einschätzen zu können, haben wir Ihnen einen umfangreichen Reisegepäckversicherung Tarifrechner zusammengestellt. Mit einem Klick auf den blauen Button gelangen Sie direkt zu diesem Gepäckversicherung Rechner.
Beim Abschluss einer Reisgepäckversicherung ist in erster Linie die Beförderung und der Transport während der Reise zum gewählten Zielort abgesichert. Je nach Umfang der Gepäckversicherung gilt der Versicherungsschutz für die Beförderung durch den Versicherungsnehmer selbst und für die Beförderung durch dritte Personen. Darunter entfällt auch die Beförderung des Gepäcks durch die Fluggesellschaft. Eine Reisegepäckversicherung sollte aber im Sinne des Versicherungsnehmers nicht nur Transportschäden und den Verlust während des Transports beinhalten. Ein umfassender Versicherungsschutz ist für den Reisenden dann gegeben, wenn das Gepäck auch nach dem Erreichen des Zielortes weiterhin in vollem Umfang dem vereinbarten Versicherungsschutz unterliegt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die im Reisegepäck enthaltenen Gegenstände auch dann versichert sein sollen, wenn sie während des Aufenthaltes verwahrt werden. Anbieterabhängig sind Wertgegenständige wie Schmuck und Fotoausrüstungen während des Aufenthalts nur dann versichert, wenn sie sich in Benutzung befinden oder vom Versicherungsnehmer mitgeführt werden. Lässt der Versicherungsnehmer sein Reisegepäck oder einen Teil des Reisegepäcks während eines Ausfluges zurück, ist dieses nicht mehr umfassend durch die Gepäckversicherung abgesichert.
Gepäckversicherung während des Aufenthalts
Es gilt darauf zu achten, dass auch dann eine Versicherungsleistung und die Schadensreguliert erfolgt, wenn während des Aufenthalts ein Einbruch oder Einbruchdiebstahl stattfindet. Ist dies in der Versicherungsleistung enthalten, wird der durch den Diebstahl entstandene Schaden oder Totalverlust durch die Versicherungsgesellschaft reguliert. Zwar bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz auch während des Aufenthaltes an, nehmen aber gleichzeitig die Aufbewahrung des Gepäcks in einem Zelt aus. Wer seinen Urlaub mit dem Aufenthalt auf einem Zelt – oder Campingplatz plant, sollte sich im Vorfeld genau informieren. Die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften kommt nicht für den Schaden auf, wenn dieser bei der Aufbewahrung in einem Zelt entsteht.