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Reisegepäckversicherung für Gepäck im Zelt – Übersicht

Eine Reisegepäckversicherung ist die einzige Möglichkeit, seinen Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch auf Reisen effektiv zu schützen. Nur mit einer Gepäckversicherung ist das eigene Hab und Gut gegen Diebstahl, Beschädigung oder Verlieren geschützt. Welche Leistungen aber sind in jeder Reisegepäckversicherung enthalten und welche Leistungen sind etwas Besonderes? Bin ich z.B. auch dann versichert, wenn ich im Zelt übernachte?

Der Basis-Versicherungsschutz

  • Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung
  • Schutz auch bei zu später Auslieferung des Reisegepäcks (Ersatzbesorgungen)
  • Versicherungsschutz bei Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Schutz auch bei Diebstahl und Raub

Mehrleistungen

  • Mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen
  • Schutz bei Schäden durch höhere Gewalt
  • Versicherungsschutz bei Verlieren des Reisegepäcks
  • Schutz auch am Heimatort (Domizilschutz)
  • Schutz auch auf Zeltreisen (Gepäck muss stets verschlossen sein, z.B. im Pkw)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Um Preise und Leistungen der Anbieter besser einschätzen zu können, haben wir Ihnen einen umfangreichen Reisegepäckversicherung Tarifrechner zusammengestellt. Mit einem Klick auf den blauen Button gelangen Sie direkt zu diesem Gepäckversicherung Rechner.

 


 

Beim Abschluss einer Reisgepäckversicherung ist in erster Linie die Beförderung und der Transport während der Reise zum gewählten Zielort abgesichert. Je nach Umfang der Gepäckversicherung gilt der Versicherungsschutz für die Beförderung durch den Versicherungsnehmer selbst und für die Beförderung durch dritte Personen. Darunter entfällt auch die Beförderung des Gepäcks durch die Fluggesellschaft. Eine Reisegepäckversicherung sollte aber im Sinne des Versicherungsnehmers nicht nur Transportschäden und den Verlust während des Transports beinhalten. Ein umfassender Versicherungsschutz ist für den Reisenden dann gegeben, wenn das Gepäck auch nach dem Erreichen des Zielortes weiterhin in vollem Umfang dem vereinbarten Versicherungsschutz unterliegt. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die im Reisegepäck enthaltenen Gegenstände auch dann versichert sein sollen, wenn sie während des Aufenthaltes verwahrt werden. Anbieterabhängig sind Wertgegenständige wie Schmuck und Fotoausrüstungen während des Aufenthalts nur dann versichert, wenn sie sich in Benutzung befinden oder vom Versicherungsnehmer mitgeführt werden. Lässt der Versicherungsnehmer sein Reisegepäck oder einen Teil des Reisegepäcks während eines Ausfluges zurück, ist dieses nicht mehr umfassend durch die Gepäckversicherung abgesichert.

Gepäckversicherung während des Aufenthalts

Es gilt darauf zu achten, dass auch dann eine Versicherungsleistung und die Schadensreguliert erfolgt, wenn während des Aufenthalts ein Einbruch oder Einbruchdiebstahl stattfindet. Ist dies in der Versicherungsleistung enthalten, wird der durch den Diebstahl entstandene Schaden oder Totalverlust durch die Versicherungsgesellschaft reguliert. Zwar bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz auch während des Aufenthaltes an, nehmen aber gleichzeitig die Aufbewahrung des Gepäcks in einem Zelt aus. Wer seinen Urlaub mit dem Aufenthalt auf einem Zelt – oder Campingplatz plant, sollte sich im Vorfeld genau informieren. Die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften kommt nicht für den Schaden auf, wenn dieser bei der Aufbewahrung in einem Zelt entsteht.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich