Gepäckschäden oder Gepäckverlust führt zu großen Unannehmlickeiten und zu zusätzlichen Kosten für den Betroffenen. Eine Reisegepäckversicherung übernimmt die Haftung in vielen Fällen. Wird das Gepäck jedoch im Hotel beschädigt oder gestohlen, gibt es je nach Tarif Einschränkungen im Versicherungsschutz.
Reisegepäckversicherung haftet bei
- Abhandenkommen oder Diebstahl des Reisegepäcks
- bei Beschädigungen des Gepäcks
- verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks
Versicherungsschutz besteht
- in den meisten Tarifen nur während der Gepäckbeförderung
- je nach Tarif auch Versicherungsschutz während des Hotelaufenthaltes
Einschränkungen während des Hotelaufenthaltes
- bei Diebstahl nur Versicherungsschutz, wenn die gestohlenen Gegenstände im Hotelsafe aufbewahrt wurden
- Bargeld, Schecks und Wertgegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgenommen
- Beschädigung durch Hotelpersonal nur im Ausnahmefall versichert
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Reisegepäckversicherung können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner sinnvoll. Er berechnet die Tarife mit den besten Leistungen für Sie. Anschließend kann ein Onlinevertrag für die Versicherung Ihrer Wahl erfolgen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf den Vergleichsrechner.
Wertgegenstände im Hotelsafe: Wer seine Wertgegenstände offensichtlich im Hotel liegen lässt, erhält keinerlei Versicherungsleistung aus der abgeschlossenen Reisgepäckversicherung. Diese kommt dann für einen durch Diebstahl entstandenen Schaden auf, wenn der Reisende seine Wertgegenstände im verschlossenen Safe aufbewahrt. Beinahe jedes Hotel stellt im Zimmer einen mehr oder weniger einbruchssicheren Safe zur Verfügung. Wird dieser vom Reisenden genutzt, ist der Verlust von darin eingeschlossenen Wertsachen größtenteils über die Gepäckversicherung gedeckt. In den Versicherungsbedingungen finden sich aber auch hier Ausnahmen. Schließt der Reisende Flugtickets, Bargeld, Schecks oder Kreditkarten im Hotel ein, sind diese bei einem Diebstahl nicht über die Gepäckversicherung abgesichert. Gegenstände dieser Art sind in der Reisegepäckversicherung für private Personen generell ausgenommen. Für Geschäftsreisende stehen gesonderte Versicherungstarife zur Verfügung, die dann auch bis zu einem festgelegten Umfang den Verlust von Bargeld oder Schecks decken. Zudem werden dann die Wiederbeschaffungskosten für im Hotel hinterlassene Kreditkarten oder EC-Karten ersetzt. Das Hotel kommt generell nicht für den Verlust von eingeschlossenen Gegenständen auf, so dass nur eine abgeschlossene Reisegepäckversicherung hier einen ausreichenden Schutz im Schadensfall bietet. Das Hotel haftet nur dann, wenn der Urlauber eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht nachweisen kann.
Beförderung durch Mitarbeiter
In der Regel ist das Reisegepäck mit der Gepäckversicherung gegen Schäden versichert die beim Transport durch die Fluggesellschaft entstehen. Die Beförderung durch Mitarbeiter des Hotels ist nur selten enthalten. Die Versicherungsgesellschaft Mobiliar übernimmt auch dann die Schadensregulierung, wenn das Gepäck während dem Transport durch einen Hotelmitarbeiter beschädigt wird. Darüber hinaus erfolgt eine Ersatzleistung, wenn ein Teil des Gepäcks oder das vollständige Gepäck beim Transport am Zielort verloren gehen.
Dauerhafter Aufenthalt
Wird ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt in einem Hotel gebucht, muss auch die Reisegepäckversicherung in dem nötigen Umfang vorhanden sein. Üblicherweise hat die Gepäckversicherung je nach Anbieter eine Laufzeit von 45 – 50 Tagen. Wer diese Aufenthaltsdauer überschreitet und die Zeit in einem Hotel verbringt, muss seinen Versicherungsschutz anpassen. Hierfür bieten Versicherungsgesellschaften wie die ERV oder die Hansemerkur Sondertarife für Langzeitreisende an. Darüber hinaus besteht für den Reisenden auch die Möglichkeit, die Gepäckversicherung als Jahresversicherung zu erhalten. Der Versicherungsschutz ist dann für die Dauer von bis zu 365 Tagen gegeben. Auch hier kann der Einzelaufenthalt der jeweiligen Reise durch die Versicherungsgesellschaft eingeschränkt sein.