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Reisegepäckversicherung für Gepäck im Wohnwagen / Wohnmobil

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Eine Urlaubsreise mit dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil erfreut sich großer Beliebtheit. Insbesondere Familien aber auch ältere Ehepaare bevorzugen diese Form der Urlaubsreise. Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil bieten allen Familienangehörigen ausreichend Platz und erlauben das Mitführen von ausreichendem Gepäck. Fluggesellschaften schränken die Gepäckmitnahme aufgrund Gewichtsbeschränkungen stark ein, so dass ein Wohnmobil eine geeignete Alternative für Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands darstellt. Aber auch dann ist ein Wohnwagen ein gutes Reisemittel, wenn der Urlaub in benachbarte Länder führt. Auch mobile Urlauber und Camper sollten eine Reisegepäckversicherung abschließen um ihren mitgeführten Hausrat umfassend gegen Schäden und Diebstahl zu versichern.

Wohnmobil – Hausratversicherung haftet nicht

Obwohl das Wohnmobil und auch der Wohnwagen vom Reisenden abgeschlossen werden können, ist die Hausratversicherung nicht in der Haftung. Dies ist weder innerhalb Deutschlands noch im Ausland der Fall. Die Hausratversicherung deckt generell nur den Diebstahl aus geschlossenen Räumen ab. Auch die mit dem Camper verbundene Autoversicherung kommt nicht für einen Diebstahl auf. Transportiertes Gepäck ist auch während der Beförderung nicht über die Gepäckversicherung gegen entstehende Schäden versichert.

Wohnmobil und Wohnwagen – Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen

Nicht jede verfügbare Gepäckversicherung beinhaltet auch den Schutz für Gepäck, welches beim Campen mitgeführt wird. Einige Versicherungsgesellschaften schließen dies in ihren Versicherungsbedingungen vollständig aus. Auch wenn das Gepäck über die Reisegepäckversicherung geschützt ist, gilt es Einschränken zu beachten. Die Versicherungsgesellschaften haften nur dann, wenn der Diebstahl auf einem offiziellen Camping – oder Zeltplatz stattfindet. Ist das Fahrzeug oder der Wohnwagen auf einem Parkplatz vor dem Hotel abgestellt, gilt dieser in den Augen der Versicherungsgesellschaft nicht als geeigneter und offizieller Platz. Dann übernimmt die Reisegepäckversicherung keinerlei Schäden die durch den Diebstahl entstehen. Wer seine Reise plant, sollte als vorab bei seiner Versicherungsgesellschaft anfragen, ob und in welchem Umfang das im Wohnmobil mitgeführte Reisegepäck versichert ist. Wer genau weiß, wo er campen wird, kann diese Plätze bei der Versicherungsgesellschaft angeben und so abklären, ob diese als offizielle Zelt – und Campingplätze anerkannt werden

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

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