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Rechtslage der Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung – Recht

Eine Reisegepäckversicherung ist eine sinnvolle Absicherung falls das Reisegepäck abhandenkommt, gestohlen oder beschädigt wird. Auch eine verspätete Auslieferung des Reisegepäcks kann zum Versicherungsschutz gehören. Doch nicht jeder Schaden wird von Versicherung getragen. Daher sollten bei der Schadensmeldung einige Dinge beachtet werden, damit es nicht noch zu einem Rechtsstreit kommt.

Reisegepäckversicherung

  • zahlt im Rahmen der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen
  • zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit
  • zahlt nicht ohne Vorlage aller notwendigen Belege

Schadensmeldung

  • muss direkt vor Ort erfolgen
  • Bestätigung von Polizei oder Flughafen als Nachweis wichtig
  • bei notwendigen Neuanschaffungen – Kaufbelege als Nachweis einreichen
  • bei Neuwerterstattung im Vertrag – alte Kaufbelege sinnvoll

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Damit die Reisegepäckversicherung im Schadenfall auch tatsächlich die Kosten übernimmt muss die Schadenmeldung vorschriftsmäßig und mit den notwendigen Belegen erfolgen. Doch auch die Versicherungsleistungen sollten den individuellen Ansprüchen angepasst sein. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner finden Sie bequem alle Versicherungstarife, die Ihren individuellen Ansprüchen entsprechen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf den Vergleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich kann die Reisegepäckversicherung Ihrer Wahl online abgeschlossen zu werden.

 

 

 


 

Wenn die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, ist das für den Versicherungsnehmer zu Recht ärgerlich, da die extra abgeschlossene Versicherung nicht für den entstandenen Schaden oder Verlust aufkommen möchte. Doch Versicherungsgesellschaften gehen hier nicht beliebig vor, sondern verweigern eine Erstattung dann, wenn dies aufgrund der Versicherungsbedingungen zulässig ist. Probleme bei der Schadensregulierung beruhen weder auf einem Fehler des Versicherungsnehmers noch auf einer fehlerhaften Bearbeitung der Gesellschaft. Ausschlaggebend sind immer die Bedingungen im Versicherungsvertrag, welche detailliert festlegen wann die Versicherung zu Recht die Erstattung verweigern kann. Die Versicherung zahlt nicht, wenn sie aufgrund der Vertragsbedingungen nicht verpflichtet ist. Sie zahlt nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer vorliegt oder für eine Erstattung kein Grund nachgewiesen wird.

Bedingungen für eine Erstattung

Um eine Erstattung vom Zeitwert oder Neuwert für ein beschädigtes Gepäckstück oder einem enthaltenen Gegenstand zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer den Schaden umgehend melden. Die Schadensmeldung muss direkt vor Ort erfolgen. Dies kann bei der Beförderung der Flughafen sein, oder bei einem Diebstahl die nächstgelegene Polizeistelle. Die dort erhaltene Bestätigung dient dann als Grundlage zur Erstattung. Wenn die Neuanschaffung von benötigten Gegenständen erforderlich ist, erfolgt die Schadensregulierung anhand der Kaufbelege. Dann wird der Neuwert von der Versicherung ohne Probleme erstattet, wenn der in den Bedingungen festgelegte Höchstbetrag nicht überschritten wird.

Braucht man eine Rechnung oder Quittung?

Um den Neuwert von angeschafften Gegenständen zu erhalten, braucht der Versicherungsnehmer zwingend einen Nachweis. Dies ist der Fall, wenn Gepäck verloren geht oder mitgeführte Gegenstände beschädigt werden. Ist dann ein Neukauf nötig, muss der Versicherungsnehmer einen Kaufbeleg zur Schadensregulierung vorlegen. Auch dann, wenn ein mitgeführter Gegenstand beschädigt wird, kann eine Rechnung als Nachweis dienen. Soll der Zeitwert erstattet werden, kann der ursprüngliche Kaufbeleg die Wertermittlung ermöglichen.

Zeitwert und Neuwert

Ob im Schadens – oder Verlustfall der Neuwert des Gegenstandes erstattet wird ist anbieterabhängig. Die überwiegende Zahl der Versicherungen beinhaltet die Versicherungsleistung zum Zeitwert des versicherten Gegenstandes. Wird das Gepäck beschädigt, gestohlen oder völlig zerstört wird nicht der gesamte Neuwert durch die Versicherung erstattet. Der Versicherungsnehmer erhält aufgrund der Bedingungen im Vertrag dann den Zeitwert. Eine vorgelegte Rechnung oder Quittung kann den Vorgang beschleunigen und die Erstattung erfolgt dann ohne Probleme.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird bei Abschluss der Gepäckversicherung festgelegt. Diese gilt dann für das gesamte Gepäck des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsgesellschaft ist im eintretenden Versicherungsfall zur Erstattung des Neuwert oder des Zeitwert bis zur vereinbarten Höchstgrenze verpflichtet. Die Höhe der Versicherungssumme beeinflusst die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Was passiert bei Beschädigung?

Der Versicherungsnehmer muss jede festgestellte Beschädigung am Gepäck oder an den enthaltenen Gegenständen umgehend melden. Bei einer Flugreise erfolgt die Meldung direkt vor Ort am Flughafen. Der Versicherungsnehmer erhält eine Schadensbestätigung und führt mit dieser die Schadensmeldung an die Versicherungsgesellschaft durch. Entstehen während des Aufenthalts Beschädigungen, müssen diese umgehend an die Versicherung gemeldet werden. Hierfür steht dem Versicherungsnehmer in der Regel eine 24 Stunden erreichbare Schadensabteilung zur Verfügung.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich