Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ist bei jeder Art von Reisen empfehlenswert. Bei Flugreisen mit der Lufthansa besteht bei der Zerstötung oder dem Verlust des Reisegeäcks zwar ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung, dieser muss jedoch vom Fluggast innerhalb bestimmter Fristen gemeldet und nachgewiesen werden. Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ist jedoch bei der Lufthansa nicht erhältlich.
Ersatzansprüche gemäß der Montrealer Konvention
- gesetzliche Bestimmungen zur Gepäckbeförderung durch Fluggesellschaften
- Beschädigungen oder Verlust von Gepäck muss binnen 7 Tage gemeldet werden
- Schaden muss vom Fluggast nachgewiesen werden
- Fluggesellschaften unterliegen nur einer beschränkten Haftung
Lufthansa
- keine gesonderte Reisegepäckversicherung im Angebot
- Empfehlung der Lufthansa: zusätzlicher Abschluss einer Reisegepäckversicherung
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Eine Reisegepäckversicherung ist auch für Flugreisen ratsam, denn der gesetzliche Anspruch bei Gepäckschäden reicht selten zum Kostenausgleich aus. Daher empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Tarife. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt auf den Tarifrechner. Im Anschluss an die Berechnung kann ein Onlinevertrag für eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden.
Die Fluggesellschaft Lufthansa bietet ihren Passagieren keine gesonderte Lufthansa Gepäckversicherung an. Eine Reisegepäckversicherung der Lufthansa ist nicht als gesonderte oder zusätzliche Versicherung durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages erhältlich. Da es eine Lufthansa Gepäckversicherung oder Lufthansa Reisegepäckversicherung nicht als Versicherungsangebot gibt, empfiehlt die Fluggesellschaft all ihren Passagieren bereits vor Flugantritt eine Versicherung dieser Art abzuschließen.
Haftung der Fluggesellschaft
Zwar ist weder eine Lufthansa Gepäckversicherung noch eine Lufthansa Reisegepäckversicherung für den Passagier verfügbar, eine Absicherung für das Reisegepäck besteht aber dennoch. Der Umfang der Absicherung wird gesetzlich vorgegeben. Passagiere der Lufthansa erwerben den gesetzlichen Anspruch im Rahmen des erworbenen Flugtickets der Lufthansa oder deren angeschlossenen Gesellschaften. Die gesetzlichen Bestimmungen für die bereits im Flugpreis enthaltene Lufthansa Reisegepäckversicherung sind aufgrund der Montrealer Konvention für alle Flüge der Gesellschaft gültig. Die Montrealer Konvention greift bezüglich der Absicherung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Die im Flugpreis enthaltene Reisegepäckversicherung der Lufthansa gilt in gleichem Rahmen für Flüge innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Teilverlust und Gepäckbeschädigung
Die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Gepäckbeförderung der Lufthansa legen fest, dass die Gepäckbeschädigung oder ein Teilverlust direkt am Flughafen durch den Passagier gemeldet werden muss. Wird eine Beschädigung vom Passagier erst nachträglich festgestellt, kann die Schadensmeldung auch später in Schriftform erfolgen. Dabei ist aber dann der Geschädigte in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Schaden am Gepäck durch die Beförderung mit der Lufthansa oder deren Gesellschaften entstanden ist. Die Schadensmeldung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Gepäckzustellung oder Gepäckauslieferung erfolgen.
Reisegepäckversicherung der Lufthansa – Totalverlust und Zerstörung
Die gesetzliche Regelung bei einer vollständigen Zerstörung oder dem Totalverlust eines Gepäckstückes findet in den Reisebestimmungen der Lufthansa ebenfalls Anwendung. Hierbei legt die Fluggesellschaft aber ganz klar eine Haftungsbeschränkung zu Grunde, so dass eine vollständige Verlustdeckung nicht immer gegeben ist. Die Schadensregulierung erfolgt nicht aufgrund des Wertes des Gepäckstückes, sondern anhand des beim Abflug festgestellten Gewicht des Koffers. Da dies in den meisten Fällen nicht ausreichend ist, empfiehlt es sich trotz der Haftung der Fluggesellschaft eine zusätzliche Reisegepäckversicherung abzuschließen. Diese kann als dauerhafte Versicherungspolice oder als einmalige Versicherungspolice für eine festgelegte Reise abgeschlossen werden.