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Gepäckversicherung Elvia

Die Elvia Versicherung gehört zur Allianz-Gruppe und gilt als Spezialversicherer für den Reiseschutz. Entsprechend umfangreich ist die Produktpalette im Reisebereich. Bei Versicherungsangeboten vieler Reiseanbieter leistet die Elvia als Kooperationspartner den gewünschen Versicherungsschutz. Eine Reisegepäckversicherung kann selbstverständlich auch direkt bei der Elvia abgeschlossen werden.

Elvia Reisegepäckversicherung

  • weltweiter Versicherungsschutz ohne Einschränkungen
  • keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
  • gültig für Reisen bis zu 93 Tagen Reisedauer
  • keine Einschränkung in Bezug auf den Reisepreis
  • Höhe der Versicherungssumme wählbar (1000 Euro, 2000 Euro oder 3000 Euro)

Leistungen

  • Erstattung des Zeitwertes im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Gepäcks
  • bei verspäteter Auslieferung Wiederbeschaffungskosten bis zu 150 Euro
  • bei verspäteter Auslieferung von Sportgepäck – Mietkosten für Ersatzgeräte
  • Campingplatzdeckung im Versicherungsschutz enthalten

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Leistungen und Versicherungsbeiträge zur Reisegepäckversicherung können unterschiedlich sein. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Ermittlung der besten und preiswertesten Tarife ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.

 

 


 

Die Elvia ist keine eigenständige Versicherungsgesellschaft. Wer eine Elvia Reisegepäckversicherung abschließt, erhält den Reiseschutz der Allianz Versicherung. Die Elvia Reisegepäckversicherung wird durch die Allianz Global Assistance angeboten und bezeichnet nicht die Versicherungsgesellschaft, sondern stellt die Produktbezeichnung der Versicherungspolice dar. Wer sich aufgrund des umfassenden Versicherungsschutzes für die Elvia Reisegepäckversicherung entscheidet, kann auf den gewohnten Service und die Kompetenz der Allianz Versicherungsgruppe zählen.

Konditionen

Die Elvia Gepäckversicherung umfasst einen weltweiten Gültigkeitsbereich. Hier muss der Versicherungsnehmer keine Ausnahmen und somit keine Einschränkungen bei seinem gewünschten Reiseziel in Kauf nehmen. Die Reisedauer wird für die einzelne Reise auf 93 Tage beschränkt. Für diesen Zeitraum ist die Elvia Gepäckversicherung ausreichend. Längere Aufenthalte können daher nicht ausreichend mit der Elvia Gepäckversicherung abgesichert werden. Die Versicherungssumme wird beim Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer festgelegt. Hierbei besteht die Möglichkeit, diese mit 1.000, 2.000 oder 3.000€ festzulegen. Eine Einschränkung hinsichtlich des Reisepreises ist im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften bei der Elvia nicht gegeben. Die Elvia Reisegepäckversicherung wird generell ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer muss im Schadensfall keine eigene Beteiligung leisten. Während die meisten Versicherungsgesellschaften eine Vorversicherungszeit von bis zu 30 Tagen fordern, ist bei der Elvia der Abschluss der Reisegepäckversicherung auch kurzfristig möglich. Der Abschluss der Elvia Gepäckversicherung kann direkt bis zum Tag der geplanten Abreise erfolgen.

Leistung im Schadensfall

Das mitgeführte Reisgepäck des Versicherungsnehmers ist durch die Elvia Gepäckversicherung gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung während der Reise versichert. Im Schadensfall wird der Zeitwert der mitgeführten Gegenstände ersetzt. Wenn das Gepäck abhanden kommt, erfolgt die Schadensregulierung bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn das Gepäck nicht rechtzeitig am Zielort ankommt, übernimmt die Elvia Reisegepäckversicherung die Kosten für Ersatzkäufe. Auch wenn Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks entstehen, kann der Versicherungsnehmer diese gelten machen. Die maximale Erstattungshöhe für Wiedererlangungs- und Wiederbeschaffungskosten ist auf 150€ begrenzt. Wer sein Sportgepäck oder Sportgeräte nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann, kann sich vor Ort Ersatz mieten. Die entstehenden Mietgebühren werden durch die Elvia Reisegepäckversicherung erstattet.

Besonderheiten

Die Gepäckversicherung umfasst auch die Campingplatzdeckung. Diese muss bei anderen Versicherungsgesellschaften zusätzlich beantragt werden. Der Versicherungsschutz besteht dann, wenn das Reisegepäck in einem verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt wird und sich dieses auf einem offiziellen Zelt – oder Campingplatz befindet. Für im Zelt aufbewahrte Wertgegenstände übernimmt die Elvia keine Haftung. Während viele Versicherungsgesellschaften für Schäden an Prothesen oder für den Verlust einer Prothese nicht aufkommen, umfasst die Elvia Gepäckversicherung auch Gegenstände dieser Art. Diese sind bis zu einer festgelegten Höchstgrenze im Versicherungstarif enthalten.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich