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Gepäckversicherung der Bahn

Für Zugreisen bietet die Deutsche Bahn über die BahnCard einen umfassenden Reiseversicherungsschutz an. Darin enthalten ist auch eine Reisegepäckversicherung. Eine Reisegepäckversicherung sollte bei keiner Reise fehlen, denn der Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks gehören zu den häufigsten Schäden auf Reisen jeder Art.

Reisegepäckversicherung der Deutschen Bahn

  • über die BahnCard erhältlich
  • kann direkt beim Ticketkauf beantragt werden
  • kann nachträglich abgeschlossen werden

versicherte Personen

  • Karteninhaber
  • mitreisende Familie

Laufzeit

  • entspricht der Kartenlaufzeit
  • Kündigung 6 Wochen vor Ablauf der BahnCard möglich

Versicherungssummen

  • für Einzelreisende 1000 Euro
  • für Familien 2000 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Reisegepäckversicherung können unterschiedlich ausfallen. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs mit dem seiteninternen Tarifrechner können die besten und preisgünstigsten Reisegepäckversicherungsangebote schnell und einfach gefunden werden. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ werden Sie automatisch mit unserem Vergleichsrechner verbunden. Im Anschluss an die Tarifberechnung ist ein Onlineversicherungsabschluss möglich.

 

 


 

Die Deutsche Bahn bietet für Zugreisende, die die BahnCard besitzen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser ist dann gültig, wenn der Ticketpreis für die angetretene Reise unter Einsatz der BahnCard bezahlt wird. Die BahnCard – Versicherung gilt nicht nur für den Inhaber der Karte, sondern auch für dessen mitreisende Familie. So erhält der Karteinhaber nicht nur einen vergünstigten Reisepreis, sondern kann auch das umfangreiche Versicherungspaket der Bahn für sich beanspruchen. Der Versicherungsschutz durch die Bahn Gepäckversicherung ist Bestandteil des umfassenden Versicherungspaketes für Inhaber der BahnCard. Wer den Versicherungsschutz und die Bahn Reisegepäckversicherung bei einer Reise haben möchte, kann die Police online beantragen. Die Bahn Gepäckversicherung kann auch im Rahmen des Ticketkaufes in DB Reisezentren oder DB Agenturen abgeschlossen werden.

Versicherungsumfang

Die von der Bahn angebotene Versicherung für Inhaber der BahnCard beinhaltet nicht nur die Bahn Gepäckversicherung. Auch eine Reiseserviceversicherung und eine Unfallversicherung gehören zum angebotenen Versicherungspaket. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer der Bahn Gepäckversicherung auch einen Schlüssel- und Diebstahlschutz als enthaltene Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Der Reiseschutz der Bahn und die Bahn Reisegepäckversicherung können beim Kauf der BahnCard 25 oder der BahnCard 50 direkt gebucht werden. Die Versicherungsdauer orientiert sich dann an der Geltungsdauer der BahnCard. Wenn eine Kündigung der Versicherung und der Bahn Reisegepäckversicherung erfolgen soll, muss der Versicherungsnehmer diese mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich vornehmen.

Schadensleistung

Wer mit dem Kauf seiner BahnCard das Versicherungspaket in Anspruch nimmt, schützt sein Reisegepäck während der Reise mit der Bahn umfassend. Die Bahn Reisegepäckversicherung übernimmt die Schadensregulierung bei einem Totalverlust des Reisgepäcks ebenso wie bei einer Beschädigung. Wird der mitgeführte Koffer oder dessen Inhalt beschädigt, erfolgt die Schadensregulierung bis zu einer Höhe von 1.000€ bei einzeln reisenden Personen. Für mit der Bahn reisende Familien besteht mit der Bahn Reisegepäckversicherung ein Versicherungsschutz bei Beschädigung und Verlust von bis zu 2.000€. Dieser gilt für das gesamte Gepäck der Mitreisenden, nicht für jede einzelne Person. Auch allein reisende Kinder können den Versicherungsschutz der Bahn Gepäckversicherung in Anspruch nehmen. Für diese Zielgruppe wird eine Höchstleistung im Schadensfall von 500€ durch die Bahn reguliert.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich