Für Zugreisen bietet die Deutsche Bahn über die BahnCard einen umfassenden Reiseversicherungsschutz an. Darin enthalten ist auch eine Reisegepäckversicherung. Eine Reisegepäckversicherung sollte bei keiner Reise fehlen, denn der Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks gehören zu den häufigsten Schäden auf Reisen jeder Art.
Reisegepäckversicherung der Deutschen Bahn
- über die BahnCard erhältlich
- kann direkt beim Ticketkauf beantragt werden
- kann nachträglich abgeschlossen werden
versicherte Personen
- Karteninhaber
- mitreisende Familie
Laufzeit
- entspricht der Kartenlaufzeit
- Kündigung 6 Wochen vor Ablauf der BahnCard möglich
Versicherungssummen
- für Einzelreisende 1000 Euro
- für Familien 2000 Euro
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Reisegepäckversicherung können unterschiedlich ausfallen. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs mit dem seiteninternen Tarifrechner können die besten und preisgünstigsten Reisegepäckversicherungsangebote schnell und einfach gefunden werden. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ werden Sie automatisch mit unserem Vergleichsrechner verbunden. Im Anschluss an die Tarifberechnung ist ein Onlineversicherungsabschluss möglich.
Die Deutsche Bahn bietet für Zugreisende, die die BahnCard besitzen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser ist dann gültig, wenn der Ticketpreis für die angetretene Reise unter Einsatz der BahnCard bezahlt wird. Die BahnCard – Versicherung gilt nicht nur für den Inhaber der Karte, sondern auch für dessen mitreisende Familie. So erhält der Karteinhaber nicht nur einen vergünstigten Reisepreis, sondern kann auch das umfangreiche Versicherungspaket der Bahn für sich beanspruchen. Der Versicherungsschutz durch die Bahn Gepäckversicherung ist Bestandteil des umfassenden Versicherungspaketes für Inhaber der BahnCard. Wer den Versicherungsschutz und die Bahn Reisegepäckversicherung bei einer Reise haben möchte, kann die Police online beantragen. Die Bahn Gepäckversicherung kann auch im Rahmen des Ticketkaufes in DB Reisezentren oder DB Agenturen abgeschlossen werden.
Versicherungsumfang
Die von der Bahn angebotene Versicherung für Inhaber der BahnCard beinhaltet nicht nur die Bahn Gepäckversicherung. Auch eine Reiseserviceversicherung und eine Unfallversicherung gehören zum angebotenen Versicherungspaket. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer der Bahn Gepäckversicherung auch einen Schlüssel- und Diebstahlschutz als enthaltene Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Der Reiseschutz der Bahn und die Bahn Reisegepäckversicherung können beim Kauf der BahnCard 25 oder der BahnCard 50 direkt gebucht werden. Die Versicherungsdauer orientiert sich dann an der Geltungsdauer der BahnCard. Wenn eine Kündigung der Versicherung und der Bahn Reisegepäckversicherung erfolgen soll, muss der Versicherungsnehmer diese mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit schriftlich vornehmen.
Schadensleistung
Wer mit dem Kauf seiner BahnCard das Versicherungspaket in Anspruch nimmt, schützt sein Reisegepäck während der Reise mit der Bahn umfassend. Die Bahn Reisegepäckversicherung übernimmt die Schadensregulierung bei einem Totalverlust des Reisgepäcks ebenso wie bei einer Beschädigung. Wird der mitgeführte Koffer oder dessen Inhalt beschädigt, erfolgt die Schadensregulierung bis zu einer Höhe von 1.000€ bei einzeln reisenden Personen. Für mit der Bahn reisende Familien besteht mit der Bahn Reisegepäckversicherung ein Versicherungsschutz bei Beschädigung und Verlust von bis zu 2.000€. Dieser gilt für das gesamte Gepäck der Mitreisenden, nicht für jede einzelne Person. Auch allein reisende Kinder können den Versicherungsschutz der Bahn Gepäckversicherung in Anspruch nehmen. Für diese Zielgruppe wird eine Höchstleistung im Schadensfall von 500€ durch die Bahn reguliert.