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Gepäckversicherung Allianz

Die, 1890 in Berlin gegründete Allianz zeichnete sich in der Vergangenheit durch ein kundenorientiertes Denken aus. Mittlerweile gehört sie zu den größten Anbietern, die auch auf internationaler Ebene tätig sind. Zu der umfangreichen Produktpalette gehört auch eine Reisegepäckversicherung der Allianz.

Allgemeines

  • Gepäckversicherung ist im Reiseschutz integriert
  • Weltweiter Schutz
  • Gültig für alle Reisearten, auch Geschäftsreisen
  • Maximale Reisedauer: 45 Tage pro Reise
  • Detaillierte Informationen zur Allianz Reisegepäckversicherung sind unter folgendem Link einsehbar: http://www.allianz-reiseversicherung.de/content/22/de/hilfe-und-service/allgemeine-versicherungsbedingungen#Reisegepäck-Versicherung

Leistungen

  • Finanzieller Schutz bei Raub, Diebstahl, Abhandenkommen, Verspätung oder Beschädigung des Reisegepäcks
  • Ersatzbeschaffung, damit die Reise fortgesetzt werden kann
  • Versicherungssumme: max. 2.000 Euro pro Person, 4.000 Euro pro Familie
  • Geschenke und Reiseandenken sind bis maximal 300 Euro inbegriffen
  • Abschlussfrist spätestens innerhalb 3 Tagen nach Reisebuchung
  • Schutz besteht direkt nach Abschluss

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Tarifrechner lässt sich bequem über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen. Mit dessen Hilfe können die individuellen Beiträge berechnet sowie weitere Angebote anderer Versicherer in den Vergleich hinzugezogen werden.

 


 

Die Allianz Versicherungsgesellschaft gehört der Allianz Deutschland AG an. Das Tätigkeitsfeld des führenden Versicherungsunternehmens umfasst sowohl Personen- als auch Sachversicherungen. Die Allianz ist für ihre kundenorientierte Arbeitsweise und die faire Gestaltung der Versicherungsbedingungen bekannt. Dies geht aus unabhängigen Studien hervor, in denen der Versicherungsgesellschaften Bestnoten in den Bereichen der Beratung und der Produkte bescheinigt werden. Interessierte Versicherungsnehmer können diese Ergebnisse auf der Internetseite der Versicherungsgesellschaft einsehen.

Schadensmeldung

Die Allianz bietet für Versicherungsinhaber der Allianz Reisgepäckversicherung verschiedene Möglichkeiten der Schadensmeldung an. Bei Eintritt eines Schadens während der Reise kann dieser im Rahmen der Allianz Gepäckversicherung über eine zur Verfügung gestellte Notfallnummer umgehend gemeldet werden. Die Abteilung Schadensregulierung steht dem Versicherungsnehmer auch über das Onlineportal der Allianz Versicherung unter www.allianz.de zur Verfügung. Über dieses kann ein einfach gehaltenes Formular über die Schadensmeldung ausgefüllt werden und so umgehend an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden. Auch eine schriftliche Schadensmeldung nach der Reise ist möglich.

Versicherte Gegenstände

Der Versicherungsschutz der Allianz Reisegepäckversicherung umfasst die Gegenstände des persönlichen Bedarfs, welche sich im Reisegepäck befinden. Der Versicherungsumfang erstreckt sich hier sogar auf den Neuwert des mitgeführten Gegenstandes. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten die Schadensregulierung nur zum Zeitwert des versicherten Gepäcks und dessen Inhalt. Hier kann die Versicherungsgesellschaft mit einem sehr umfangreichen Schutz im Rahmen der Allianz Reisegepäckversicherung punkten. Gegenstände wie Fotoausrüstungen, mitgeführter Schmuck und Pelze sind bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Dies gilt aber nur, wenn die Gegenstände mitgeführt oder benutzt werden. Entsteht der Schaden während der Verwahrung in einem abgestellten Fahrzeug ist dies nicht über die Allianz Gepäckversicherung abgesichert. Für Brillen und elektronische Gegenstände jeder Art gilt eine maximale Versicherungsleistung von insgesamt 250€. Eine höhere Deckung ist über die Versicherung nicht möglich.

Ausnahmen

Nicht alle im Reisegepäck mitgeführten Gegenstände entsprechen der Definition der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsumfang erstreckt sich nicht auf Bargeld, Schecks, Flugtickets und Fahrkarten. Auch Kontaktlinsen und Fahrräder zählen nicht zum persönlichen Reisebedarf. Alle weiteren Sportgeräte die auf der Reise mitgeführt werden, sind nur dann versichert, wenn sie sich nicht in Benutzung befinden. Die Versicherung beschränkt sich also auf den Transport und die Beförderung des Gepäcks. Werden im Reisegepäck Gegenständige befördert, die der beruflichen Nutzung dienen, besteht auch hier kein Versicherungsschutz. Die Gesellschaft ermöglicht hier aber die Erweiterung der Allianz Reisegepäckversicherung gegen eine Beitragsanpassung.

Schadensentstehung

Der Versicherungsschutz der Allianz Gepäckversicherung umfasst ein breites Feld der Schadensentstehung. Die Schadensregulierung erfolgt für Schäden, die durch einen Diebstahl entstehen. Zudem sind die Beschädigungen und Verlust durch Raub abgedeckt. Auch die mutwillige Beschädigung des Gepäcks durch eine dritte Person und durch höhere Gewalt wird durch die Allianz Reisegepäckversicherung im Schadensfall reguliert.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

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