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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung mit Domizilschutz

Die Basisdeckung einer Reisegepäckversicherung umfasst den Zeitraum der Gepäckbeförderung während der An- oder Abreise. Komfortabelere Tarife gewähren auch während der Aufenthaltes am Urlaubsort Versicherungsschutz. In den meisten Tarifen besteht kein Versicherungsort am Wohnort. Dieser kann durch den Einschluss eines Domzilschutzes mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

Reisegepäckversicherung ohne Domizilschutz

  • Versicherungsschutz während der Gepäckbeförderung bei An- und Abreise
  • je nach Tarif: Versicherungsschutz am Urlaubsort

Domizilschutz

  • in den meisten Tarifen ausgeschlossen
  • Versicherungsschutz am Wohnort
  • Versicherungsschutz für Gepäck im Auto
  • Versicherungsschutz bei Fahrten vom und zum Wohnort

Gepäck von Mitreisenden und Angehörigen

  • je nach Tarif mitversichert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Tarife zur Reisegepäckversicherung bieten einen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie die Reisegepäckversicherungen mit den besten Leistungen und den günstigsten Versicherungsbeiträgen. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie für die Versicherung Ihrer Wahl einen Onlineabschluss tätigen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

 

 


 

Geltungsbereich der Gepäckversicherung: Die überwiegende Anzahl der angebotenen Reisgepäckversicherungen beinhaltet keinen Domizilschutz für das Gepäck des Versicherungsnehmers. In der Regel ist das Reisegepäck in den angebotenen Basistarifen der Versicherungsgesellschaften während der Beförderung zum Aufenthaltsort abgesichert. Hierbei sind dann Beschädigungen am Gepäck und enthaltenen Gegenständigen sowie ein Verlust des Gepäckstückes durch die Versicherungsleistung gedeckt. Erweiterte Tarife umfassen dann auch entstehende Schäden während des Aufenthaltes am Ziel – oder Urlaubsort. Anbieterabhängig ist hier auch der Diebstahl oder ein Einbruchdiebstahl im Versicherungsumfang enthalten. Generell bietet eine grundlegende Reisgepäckversicherung auch dann die Schadensregulierung, wenn das Gepäck verspätet am Zielort eintrifft. Die Beschaffung von Ersatzgegenständen für den persönlichen Bedarf wird bis zu einer festgelegten Höhe durch die Versicherungsgesellschaft getragen.

In den Versicherungsbedingungen befindet sich häufig der Ausschluss des Domizilschutz. Dieser muss vom Versicherungsnehmer als erweiterte Versicherungsleistung gesondert angegeben werden. Nicht jede Versicherungsgesellschaft ermöglicht die Erweiterung der Gepäckversicherung in diesem Umfang.

Domizilschutz – Erweiterte Reisegepäckversicherung

Die erweiterte Reisegepäckversicherung stellt einen geltenden Versicherungsschutz auch am Wohnort des Versicherungsnehmer sicher. Hier ist das Gepäck auch versichert, wenn es sich im Fahrzeug des Versicherungsnehmers befindet. Insbesondere umfasst der Domizilschutz dann den Diebstahl von persönlichen Gegenständen aus dem Kraftfahrtzeug. Diebstähle dieser Art sind über die herkömmliche Kfz-Versicherung in der Regel nicht abgedeckt, so dass eine Gepäckversicherung mit der Erweiterung einen umfassenden Versicherungsschutz darstellt.

Domizilschutz – Mitreisende und Angehörige

Anhand der ausgehändigten Versicherungsbedingungen kann festgestellt werden, für welche Personen die abgeschlossene, erweiterte Reisegepäckversicherung gilt. Während einige Anbieter nur die Gepäckstücke und die Gegenstände des Versicherungsnehmers ersetzen, bieten andere den Schutz für einen erweiterten Personenkreis an. Namenhafte Versicherungsgesellschaften wie die Mobiliar leisten auch dann die Schadensregulierung, wenn das Gepäck von Familienangehörigen betroffen ist. Anbieterabhängig kann gegen eine Beitragserhöhung der Versicherungschutz auf Mitreisende erweitert werden, die in einer häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer gemeldet sind.

Diebstahl am Wohnort

Wird die Reisegepäckversicherung um den Domizilschutz erweitert, so gilt sie für den Aufenthalt am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers. Auch Fahrten, welche in Verbindung mit dem gemeldeten Wohnsitz stehen sind abgedeckt. Wird während dem Aufenthalt oder während der Fahrt zum ständigen Wohnort Gepäck beschädigt oder entwendet, greift der Umfang der Reisegepäckversicherung in voller Höhe. Dies gilt aber nur für persönliche Gegenstände des täglichen Bedarfs. Beruflich genutzte Gegenstände und Geräte sind in der erweiterten Gepäckversicherung nicht gegen Beschädigung oder Diebstahl abgesichert.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich