Für jede Art von Reisen ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Wer eine Südafrika-Reise plant, sollte bei der Wahl der notwendigen Versicherungen eine Reisegepäckversicherung nicht vergessen. Trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen zählt Südafrika immer noch zu den Reiseländern mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko.
Reisegepäckversicherung – Versicherungsleistungen
- bei Beschädigung des Gepäcks
- bei Abhandenkommen des Gepäcks
Leistungsanspruch besteht
- während der Hin- und Rückfahrt
- während des gesamten Aufenthaltes
Reisegepäckversicherung für Südafrika
- weltweiter Versicherungsschutz notwendig
- Gepäckschutz durch Fluggesellschaften nicht ausreichend, da nur für die Dauer der Gepäckbeförderung gültig
- zusätzliche Reisegepäckversicherung empfehlenswert
- kann als Einzelversicherung abgeschlossen werden
- als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes abschließbar
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Reisegepäckversicherung ist bei jeder Reise sinnvoll. Bedingungen, Leistungen und Preise können jedoch unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner ermöglicht eine schnell und einfache Auswahl der passenden Versicherung. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Es führt direkt auf den Vergleichsrechner. Im Anschluss an die Berechnung ist ein Onlineabschluss einer Reisegepäckversicherung möglich.
Wer in fremde Länder reist, sollte sich bereits vor dem Antritt der Reise mit den örtlichen Gegebenheiten des Ziellandes vertraut machen. Trotz inzwischen umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen gilt Südafrika für Reisende noch immer als Land mit einer erhöhten Risikoeinstufung. Diese bezieht sich insbesondere auf die Kriminalitätsrate bei Diebstählen und Einbrüchen. Aus Statistiken und Mitteilungen des Auswärtigen Amtes geht hervor, dass Reisende und deren Reisegepäck ein bevorzugtes Ziel für Einbruch und Diebstahl sind. Auch Teilnehmer an Pauschalreisen werden vom Reiseveranstalter auf die Notwendigkeit einer Gepäckversicherung hingewiesen. Diese kann bei der Buchung der Reise meist direkt mit abgeschlossen werden. Dies ist eine optionale Möglichkeit und wird vom Reiseveranstalter nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten. Wer eine Einzelpolice für die Gepäckversicherung wünscht, hat die Auswahl aus einer Vielzahl von anbietenden Versicherungsgesellschaften.
Notwendiger Versicherungsschutz
Daher sollte es als notwendig angesehen werden, dass bei einer Reise nach Südafrika eine umfassende Reisegepäckversicherung abgeschlossen wird. Diese beinhaltet nicht nur eine Versicherungsleistung bei der Beschädigung des Gepäcks. Eine Reisegepäckversicherung kommt auch dann für einen entstandenen Schaden auf, wenn das Gepäck während der Reise abhanden kommt. Dies gilt sowohl für den Transport nach Südafrika und zurück nach Deutschland, als auch für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Ausschlaggebend ist hier der Gültigkeitsbereich der Versicherungspolice. Eine herkömmliche Gepäckversicherung ist für Südafrika nicht ausreichend, so dass der Versicherungsnehmer ein Angebot mit weltweiter Gültigkeit wahrnehmen muss.
Enthaltener Versicherungsschutz
Für die Reise nach Südafrika ist bereits ein Versicherungsschutz in geringem Umfang durch die Fluggesellschaft gegeben. Diese ist in der Haftung für Schäden an transportiertem Gepäck und muss auch für den Verlust von Gepäckstücken Schadensersatz leisten. Generell ist die von der Fluggesellschaft geleistete Ausgleichszahlung aber nicht ausreichend, um einen entstandenen Schaden zu regulieren. Wer nach der Flugreise eine Beschädigung am Gepäck feststellt oder verlorenes Gepäck melden muss, sollte sich umgehend an die Mitarbeiter vor Ort wenden. Diese stellen dann auch eine Schadensbestätigung aus. Diese benötigt der Reisende, wenn er seine Ansprüche aus der im Vorfeld abgeschlossenen Reisegepäckversicherung geltend machen will. Die geringfügige Versicherung der Fluggesellschaft gilt nur für das beförderte Gepäck im Rahmen der Flugreise. Der Aufenthalt in Südafrika ist nicht versichert. Für diesen Fall ist dann die Gepäckversicherung als notwendiger Versicherungsschutz abzuschließen. Ansprüche können dann vom Reisenden geltend gemacht werden, wenn während dem Aufenthalt Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird. Als vorteilhaft ist es insbesondere zu sehen, dass auch mitgeführte Wertgegenstände gegen Diebstahl versichert sind und eine Schadensregulierung erfolgt. Hierbei gilt es beim Versicherungsabschluss zu beachten, ob eine Versicherungsleistung zum Zeitwert oder zum Neuwert erfolgt.