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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Spanien / Teneriffa – Übersicht

In der heutigen Zeit ist es von großer Bedeutung, sein Hab und Gut gegen Zerstörung oder Verlust zu schützen. In den eigenen vier Wänden geschieht dies zumeist über die Hausratversicherung, was aber ist eigentlich mit dem Hausrat auf Reisen, z.B. nach Spanien oder nach Mexiko? Nun, Gepäck sollte auf jeden Fall mit einer Reisegepäckversicherung effektiv geschützt werden.

Der Schutz durch eine Reisegepäckversicherung

  • Der Schutz durch eine Reisegepäckversicherung erfolgt immer als Allgefahrendeckung
  • Verspätete Auslieferung (oft in begrenzter Höhe)
  • Verlieren des Gepäcks
  • Diebstahl des Gepäcks (auch Raub)

Vor welchen Gefahren ist das Gepäck geschützt?

  • Sturm
  • Brand, Blitzschlag und Explosionen
  • Höhere Gewalt
  • Wasser, das bestimmungswidrig einwirkt
  • Transportmittelunfall

Anbieter vergleichen & Kosten senken

Wer eine Reisegepäckversicherung abschließen möchte, der hat die Qual der Wahl: Bei welchem Anbieter sollte man abschließen? Nun, diese Frage lässt sich in Eigenrecherche eigentlich nicht beantworten – zu groß sind die Unterschiede zwischen den Versicherern. Um Ihnen einen Vergleich zu erleichtern, haben wir jedoch hier einen Reisegepäckversicherungen Vergleichsrechner zusammengestellt. Mit einem Klick auf den blauen Button gelangen Sie direkt zu diesem Rechner.

 


 

Das Urlaubsziel Spanien, insbesondere der Aufenthalt auf Teneriffa erfreuen sich bei einer zunehmenden Zahl von Reisenden großer Beliebtheit. Die Anreise kann mit dem Flugzeug, mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Wohnmobil erfolgen. Auch die Anmietung eines Fahrzeuges auf Teneriffa oder auch im restlichen Spanien kann die Mobilität während des Urlaubs deutlich erhöhen. Ein auf Teneriffa gemieteter Wagen lässt umfangreiche Ausflüge und Erkundungstouren zu. Auch wenn ein vermeintlicher Versicherungsschutz durch eine vorhandene Hausratversicherung für EU-Staaten besteht, sollte eine Gepäckversicherung vorhanden sein.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist unter Umständen auch in der Haftung, wenn es zum Diebstahl im Ausland kommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn europäische Staaten in den Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft nicht ausgeschlossen sind. Auch wenn der Aufenthalt in Spanien oder auf Teneriffa im grundlegenden Umfang der Hausratversicherung abgedeckt ist, gilt es Einschränkungen während der Reise zu beachten. Die Hausratversicherung ist nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn ein Diebstahl aus einem verschlossenen Raum geschieht. Wird Reisegepäck im Wagen oder Wohnmobil mitgeführt, deckt nur eine Reisegepäckversicherung den Verlust durch einen Diebstahl ab.

Mietwagenversicherung

Wird das Fahrzeug vom Reisenden auf Teneriffa oder am Urlaubsort in Spanien angemietet, kann die benötigte Gepäckversicherung direkt mit abgeschlossen werden. Die Autovermietungsgesellschaften bieten eine Reisegepäckversicherung an, die auch dann den Schaden reguliert, wenn das Gepäck bei der Beförderung mit dem gemieteten Wagen beschädigt wird. Auch der Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug ist versichert, wenn das Reisegepäck entsprechend im Kofferraum und nicht offensichtlich aufbewahrt wird.

Langzeitreisen

Wer seinen Urlaub oder seinen Aufenthalt für mehr als 45 Tage auf Teneriffa oder generell in Spanien plant, ist mit einer herkömmlichen Gepäckversicherung nicht umfassend geschützt. Diese gelten nur für eine einzelne Reise vom Tag der Hinreise bis zum Tag der Rückreise zum Heimatort. Versicherungsgesellschaften wie die Hansemerkur bieten spezielle Versicherungspakete für Langzeitaufenthalte an. Die Reisegepäckversicherung ist dann für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig. Eine Jahresversicherung hat auch eine Versicherungsdauer von einem Jahr, die einzelnen Aufenthalte der Reise sind aber in ihrer Dauer eingeschränkt. Hier können beliebig viele Reisen im Jahr versichert werden, wenn ein einzelner Aufenthalt die festgelegte Dauer nicht überschreitet. Langzeitreisende können ihren gesamten Aufenthalt auf Teneriffa oder in Spanien mit einem Sondertarif der Hansemerkur oder ERV umfassend absichern.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich