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Reisegepäckversicherung / Gepäckversicherung für Polen – Übersicht

Unabhängig von Reiseart und Reiseziel ist eine Reisegepäckversicherung für jede Reise sinnvoll. Jedoch sollte die gewählte Versicherung je nach Bedarf den passenden Versicherungsschutz bieten. Für Reisen nach Polen reicht eine Reisegepäckversicherung mit europaweitem Versicherungsschutz aus.

Reisegepäckversicherung für Polen – wichtige Auswahlkriterien

  • mindestens ein europaweiter Versicherungsschutz
  • Tarifart je nach dem individuellen Bedarf – für Einzelreisende, Familien, Gruppen, Dienst- und Geschäftsreisen, Studenten oder Au-Pairs
  • Gültigkeit in Bezug auf die Reisedauer muss ausreichend sein

Versicherungsumfang

  • Kostenübernahme bei Beschädigung des Gepäcks
  • Kostenübernahme bei Abhandenkommen des Gepäcks
  • Kostenübernahme bei Diebstahl des Gepäcks
  • je nach Reiseart: Ersatzsanspruch bei zu später Auslieferung des Gepäcks

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Nicht alle Angebote zur Reisegepäckversicherung decken perfekt den individuellen Bedarf ab. Daher lohnt sich vor Abschluss einer Versicherung ein Versicherungsvergleich. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den seiteninternen Vergleichsrechner. Er ermittelt die besten Reisegepäckversicherungen, die Ihrem persönlichen Bedarf entsprechen. Auf Wunsch ist nach dem Vergleich ein Onlineabschluss für eine Versicherung möglich.

 

 


 

In der Regel ist für eine Reise nach Polen eine Gepäckversicherung mit einem Europatarif vollkommen ausreichend. Es muss nicht darauf geachtet werden, dass in den Versicherungsbedingungen ein weltweiter Geltungsbereich festgelegt wird. Die dienstliche oder private Reise kann daher mit der Mehrzahl der von Versicherungsgesellschaften angebotenen Formen der Reisegepäckversicherung ausreichend abgesichert werden.

Unzureichende Absicherung durch vorhandene Versicherungen

Auch wenn für die Reise nach Polen die Regelung der EU-Staaten greift, ist eine vorhandene Hausratversicherung für den Reisenden bei weitem nicht ausreichend. Eine Hausratversicherung ersetzt nur Schäden, die durch einen Einbruch und einen damit verbundenen Diebstahl entstehen. Die Haftung beschränkt sich hierbei auf geschlossene Räume, so dass mitgeführtes Reisgepäck von der Versicherungsleistung ausgenommen ist. Auch Gegenstände der persönlichen Bedarfs, welche vom Versicherungsnehmer mitgeführt werden sind durch die Hausratversicherung nicht abgesichert. Wenn es hier zum Diebstahl und somit zum Verlust kommt, kann nur eine Gepäckversicherung den nötigen Versicherungsschutz bieten. Dies gilt auch dann, wenn sich das Reisegepäck im eigenen Wagen, einem Mietwagen oder einem Wohnmobil befindet. Dies wird von der Hausratversicherung nicht als abgeschlossener Raum anerkannt, so dass die einzige Möglichkeit auf eine Versicherungsleistung durch eine vorhandene Gepäckversicherung besteht.

Familienmitglieder und Angehörige

Ob die für Polen abgeschlossene Gepäckversicherung nur auch für Mitreisende und Familienangehörige gültig ist, bestimmt die Versicherungsgesellschaft über ihre Versicherungsbedingungen. Häufig ist nur das Reisegepäck des eingetragenen Versicherungsnehmers durch die Gepäckversicherung gegen Schäden oder Verlust abgesichert. Versicherungsgesellschaften bieten hier Familientarife, so dass das vollständige Reisegepäck aller Mitreisenden umfangreich über die Reisegepäckversicherung versichert ist. Die Allianz bietet den Familien – und Paartarif auch für die Gepäckversicherung an. Hierbei müssen die Teilnehmer der Reise namentlich benannt werden. Unter Umständen macht die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Die Allianz bietet hier auch den Paartarif für die Reisegepäckversicherung an. Es muss also kein direktes Verwandtschaftsverhältnis bestehen um dem Versicherungsschutz auch für einen mitreisenden Erwachsenen zu erhalten. Auch Kinder können hier bis zum 21. Lebensjahr mitversichert werden. Die Reisegepäckversicherung der Allianz kann also als umfassende Versicherung für die ganze Familie zu einem ansprechenden Tarif abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Welche Urlaubsformen deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Die Leistungen aus einer Gepäckversicherung sind auch für ein Auslandsemester, Langzeitreisen und für die Teilnahme an Work & Travel sowie Highschoolprogrammen verfügbar. Die Sachversicherung für das mitgeführte Reisegepäck umfasst die darin enthaltenen Gegenstände des privaten Bedarfs, so dass die Reisegepäckversicherung meist in Verbindung mit einem Urlaub angeboten und abgeschlossen wird.

Was wird durch die Reisegepäckversicherung versichert?

Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden sind über eine Gepäckversicherung nicht versichert. Zu den in der Gepäckversicherung abgedeckten Dingen zählen alle persönlichen Sachen, die vom Reisenden mitgeführt, in der Kleidung aufbewahrt oder am Körper getragen werden. Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind durch die Reisegepäckversicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust abgesichert. Die Definition der im Versicherungsumfang abgedeckten Gegenstände wird von der anbietenden Versicherung deutlich in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variiert von Anbieter zu Anbieter

Braucht man eine Reisegepäckversicherung?

Befragt man Reisende, die bereits den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Reisegepäcks und der darin enthaltenen Gegenstände erlitten haben, lautet die überwiegende Antwort ja. Ein klares Nein gilt aber in Verbindung mit der Gepäckversicherung, welche von Seiten der Fluggesellschaft besteht. Sich nur auf diese zu verlassen ist wenig sinnvoll. Denn diese beruht auf der Montrealer Konvention und beinhaltet nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei der Beförderung von Gepäck der Flugreisenden. Auch für eine Zugreise ist eine Gepäckversicherung notwendig, da diese bei der Beförderung durch die Bahn nicht automatisch im Ticketpreis enthalten ist.

Gepäck-Versicherungen im Vergleich