Versicherungen sind wohl nicht zu Unrecht ein strittiges Thema: Sehr oft schließt man leider Versicherungen ab, die man unterm Strich eigentlich überhaupt nicht benötigt. Eine Versicherung, für die dies aber keineswegs gelten kann, ist die so genannte Reisegepäckversicherung. Nur mit einer guten Reisegepäckversicherung ist es möglich, seinen Hausrat nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs zu schützen.
Was aber macht eine gute Gepäckversicherung aus und wie kann ich den besten Tarif für meine Bedürfnisse finden?
Leistungen inkl. Domizilschutz
- Die Reisegepäckversicherung sollte im Rahmen einer Allgefahrendeckung geführt werden, also auch im Hotel
- Auch verspätete Auslieferung sollte versichert sein
- Schutz gegen Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl und Raub
Ebenfalls versicherbar
- Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
- Höhere Gewalt
- Bestimmungswidrig austretendes Wasser
- Transportmittelunfall
- Verlieren des Reisegepäcks
- Domizilschutz (auch im Heimatort voller Versicherungsschutz)
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Um nicht zu viel für Ihre Reisegepäckversicherung zu bezahlen, sollten Sie im Vorwege die Preise genau vergleichen. Zu diesem Zweck haben wir Ihnen einen Reisegepäckversicherung Tarifrechner zusammengestellt, den Sie über den blauen Button erreichen.
Im Umfang der Gepäckversicherung ist die Gepäckbeförderung am Tag der Anreise und am Tag der Abreise enthalten. Anbieterabhängig ist die Beförderung durch eine Fluggesellschaft, die Bahn oder ein Busunternehmen im Versicherungsumfang enthalten. Wird das beförderte Gepäck während der weiteren Reise beschädigt, erfolgt eine Versicherungsleistung in der vereinbarten Höhe. Auch dann, wenn das Reisegepäck länger unterwegs ist, als der Reisende ist eine Versicherungsleistung gegeben. Kommt das Gepäck nicht rechtzeitig am Zielort an, deckt die Gepäckversicherung die Kosten für notwendige Ersatzkäufe ab. Die abgedeckte Höhe ist von der Versicherungsgesellschaft abhängig und liegt zwischen 150 und 400€ bei der Wiederbeschaffung. Hierbei muss der Reisende stets in Vorleistung gehen. Im Rahmen der Schadensmeldung an die Versicherungsgesellschaft sind dann die entsprechenden Belege vorzulegen. Diese dienen dem Nachweis über nötige Ersatzkäufe und Kosten für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Gegenstände.
Reisegepäckversicherung – Aufenthalt
Die Versicherungsgesellschaft Mobiliar kommt auch dann für Beschädigungen am Reisgepäck auf, wenn diese bei der Beförderung am Zielort entstehen. Hier erfolgt eine Versicherungsleistung auch dann wenn Gepäck während der Reisedauer beschädigt wird oder verloren geht und der Transport durch Mitarbeiter des Zielhotels durchgeführt wird. Wer mit dem Wohnmobil oder einen Mietwagen unterwegs ist, sollte im Vorfeld genau prüfen ob seine vorhandene Gepäckversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Unterwegs sind Wertgegenstände nur dann im Versicherungsumfang enthalten, wenn diese mitgeführt und benutzt werden. Wer das Reisegepäck im verschlossenen Wohnmobil oder abgestellten Mietwagen zurücklässt, erhält von der Gepäckversicherung im Schadensfall keine Ersatzleistung. Wer mit dem Mietwagen unterwegs ist, kann eine zusätzliche Reisgepäckversicherung über die Autovermietung erhalten. Der ADAC bietet hier ein Komplettpaket, welches alle notwendigen Reiseversicherungen enthält und speziell auf die Nutzung eines Mietwagens abgestimmt ist. Wenn der Reisende mit dem Wohnmobil unterwegs ist, sollte eine Reisegepäckversicherung um eine Campingdeckung erweitert werden. Die Mehrzahl der von Versicherungsgesellschaften angebotenen Reisegepäckversicherungen kommen nicht für Verluste oder Beschädigungen auf, wenn dies Unterwegs auf einem Camping – oder Zeltplatz geschieht.
Gepäckversicherung für mitgeführte Gegenstände
Die übliche Form der Gepäckversicherung bietet auch unterwegs einen Versicherungsschutz für Wertgegenstände. Dies ist nicht der Fall, wenn sich diese im Reisegepäck befinden und im Auto oder im Hotelzimmer verwahrt werden. Bei der Verwahrung im abgeschlossenen Raum haftet die Hausratversicherung für einen Diebstahl. Die Reisegepäckversicherung bietet den Versicherungsschutz nur dann, wenn die Wertgegenstände vom Versicherungsnehmer unterwegs in Benutzung sind.