Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird den Reisenden bereits bei Reisebuchung empfohlen. Für verlorene Gepäckstücke haften eigentlich die Fluglinien, aber nur bis zu einer Höchstgrenze von etwas über 1.000 €. Und die kommen bei Mitnahme von Schmuck oder Technik wie Handy, Laptop, Digitalkamera schnell zusammen. Reisende mit besonders wertvollem Gepäck sollten sich daher zusätzlich versichern.
Reisegepäckversicherung schützt bei
- Gepäckdiebstahl aus verschlossenen Räumen
- Verlust oder Beschädigung, wenn Gepäck am Flughafen bereits aufgegeben wurde
- Beschädigung bei einem Unfall
- Zerstörung durch höhere Gewalt
Details der Gepäckversicherung
- Grobe Fahrlässigkeit ist nicht versichert! Auf Gepäckstücke muss aufgepasst werden!
- nicht versichert sind Geld, Schecks oder Tickets
- versichert sind Ausweispapiere
- Versicherungssumme entsprechend des Zeitwertes des Gepäcks wählen
- Jahrespolice oder Einzelpolicen sind erhältlich
- bei Flügen in die USA prüfen, ob dort Versicherungsschutz besteht
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Für eine Kostenermittlung der Reisegepäckversicherung sollten mehrere Versicherungstarife verglichen werden. Das Internet hilft dabei. Mit unserem kostenlosen Tarifrechner erhalten Urlauber die günstigsten Angebote. Aufgerufen wird er mit nur einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Die überwiegende Zahl von Urlaubs – oder Geschäftsreisen wird mit dem Flugzeug angetreten. Nicht nur der Passagier, sondern auch das nötige Reisegepäck werden während der Flugreise befördert. Insbesondere für das Gepäck, welches von Flughafen zu Flughafen befördert wird, bedarf einem besonderen Versicherungsschutz. Eine zusätzliche Reisgepäckversicherung deckt auch Schäden und Verluste am Gepäck ab, die nicht unter die Haftung der Fluggesellschaft fallen. Bei der Reise mit dem Flugzeug ist das Gepäck während der Beförderung durch die ausführende Gesellschaft in geringem Umfang versichert. Die Haftung bei einer Flugreise ist durch gesetzliche Vorgaben genau definiert. Der Schadensersatz bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck deckt aber meist nicht den wirklichen Wert der mitgeführten Gegenstände. Wer seine Wertgegenstände und sein Reisegepäck umfassend absichern möchte, benötigt bei einer Flugreise eine eigene Gepäckversicherung.
Schadensmeldung und Schadensbestätigung
Wer beim Eintreffen am Flughafen vergebens auf sein Gepäck wartet, muss sich umgehend bei der ausführenden Fluggesellschaft melden. Mitarbeiter der bekannten Airlines stehen an jedem Flughafen als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Reisende muss hier sowohl den Verlust eines Gepäckstückes als auch eine offensichtliche Beschädigung sofort melden. Er erhält dann direkt am Flughafen eine Schadensbestätigung. Diese kann nach der Reise dann bei der Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden um die Ansprüche aus der Reisegepäckversicherung geltend zu machen. Nachträglich festgestellte Beschädigungen an den mitgeführten Gegenständen oder ein später festgestellter Teilverlust muss innerhalb einer festgelegten Frist nach Beendigung der Flugreise angezeigt werden. Hierbei ist der Reisende in der Nachweispflicht, wenn er Schadensersatzansprüche an die Fluggesellschaft stellen möchte. Er muss nachweisen, dass die Schäden am Gepäck aus der Beförderung mit dem Flugzeug resultieren. Einfacher und unkomplizierter ist es für Reisende, die im Vorfeld eine Gepäckversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben. Diese können ihre Ansprüche bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen und müssen hierbei den Grund der Beschädigung oder des Verlustes nicht nachweisen.
Verspätete Gepäckzustellung
Wenn das Gepäck nicht am gleichen Tag den Flughafen erreicht wie der Reisende, ist dies mehr als ärgerlich. Insbesondere dann wenn sich der Gepäckverlust bei einer Flugreise auf dem Hinweg ereignet. Persönliche Gegenstände für den täglichen Bedarf sind dann nicht verfügbar und müssen vom Reisenden neu angeschafft werden. Fluggesellschaften zeigen sich hier wenig kulant bei Ersatzkäufen, so dass nur eine Reisegepäckversicherung diese Kosten auf einem unkomplizierten Weg deckt. Die Versicherungstarife enthalten eine festgelegte Höchstsumme, bis zu der der Reisende Ersatzkäufe für den täglichen Bedarf tätigen kann. Dies ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften schon bei kurzfristigen Verspätungen von einem Tag möglich. Der Versicherungsnehmer muss bei jeder Gepäckversicherung erst einmal in Vorleistung gehen. Die erhaltenen Kaufbelege werden nach Ende der Flugreise an die Schadensabteilung der Versicherungsgesellschaft übergeben. Dann erfolgt eine schnelle und unkomplizierte Rückerstattung der entstandenen Kosten aus der Versicherungsleistung der Reisegepäckversicherung.